Potenzialanalyse Seniorenwirtschaft - Regionalverband ...
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Barrierefreies Internet<br />
Seit Juli 2006 gilt in Deutschland die Verordnung zur Schaffung barrierefreier<br />
Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.<br />
Behörden der Bundesverwaltung müssen beim Einrichten neuer Webauftritte<br />
oder deren Überarbeitung Vorkehrungen treffen, damit auch<br />
Behinderte das Informationsangebot nutzen können. Ein Webauftritt ist<br />
dann barrierefrei, wenn er von jedem Nutzer in der für ihn üblichen Weise,<br />
also zum Beispiel auch mit Hilfsmitteln, gelesen und benutzt werden<br />
kann. Barrierefreiheit geht weit über die reine Zugänglichkeit hinaus, sie<br />
umfasst auch die Gebrauchstauglichkeit.<br />
Die Barrierefreiheit soll auch SeniorInnen den Internetzugang erleichtern.<br />
Bislang verfügt keine Gemeinde im Landkreis Göttingen über eine solche<br />
Internetgestaltung. Die meisten Verantwortlichen der Kommunalverwaltungen<br />
erfuhren von diesem Konzept durch die Befragung im Rahmen<br />
des Projektes „50plus – Erfahrung zählt!“. Das lokale Bündnis für Familie<br />
in Rosdorf erstellt zurzeit einen barrierefreien Internetauftritt unter http://<br />
www.lebendigesrosdorf.de. Vergleichbare Planungen gibt es nicht nur in<br />
der Stadt Göttingen, sondern auch in den Samtgemeinden Radolfshausen<br />
und in Dransfeld.<br />
Die Gebrauchstauglichkeit beschreibt, wie Informationen gelesen werden<br />
können. Das bedeutet, dass der Benutzer die Information wahrnehmen und<br />
den Webauftritt bedienen können muss. So lassen sich blinde Menschen<br />
z. B. Texte elektronisch vorlesen oder in Brailleschrift übersetzen. Wenn<br />
dann Bilder ohne alternative Beschreibung vorliegen, kommen diese durch<br />
die Fülle von Informationen nicht hindurch. Schon durch Farbenblindheit<br />
kann das Lesen durch unglücklich gewählte Farbkontraste fast unmöglich<br />
werden. Ebenfalls schwierig bis unmöglich kann die Navigation auf Websites<br />
sein, wenn der Benutzer keine Maus benutzen kann oder will.<br />
Das World Wide Web Consortium (W3C) ist die höchste Instanz für Entwicklungen<br />
im Web. Als Teil ihrer Bemühungen, Zugänglichkeit im WWW<br />
zu fördern, hat das Konsortium bestimmte Regeln aufgestellt. Anhand von<br />
neun Punkten werden die wichtigsten Aspekte der Barrierefreiheit in der<br />
Informationstechnik deutlich gemacht:<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
Da sich Grafiken und Bilder nur visuell wahrnehmen lassen, sind alternative<br />
Texte bzw. Sprachausgabe für Menschen mit Sehproblemen<br />
unverzichtbar.<br />
Dem Informationsanbieter ist in der Regel nicht bekannt, mit welchen<br />
Bildschirmfarben und -auflösungen der Nutzer arbeitet. Eine Entscheidung<br />
über die Darstellung der Inhalte soll dem Nutzer überlassen<br />
werden, um eine größtmögliche Zugänglichkeit zu gewährleisten.<br />
Das Verständnis der Funktion und Navigation ist Voraussetzung für<br />
die Nutzung eines Informationsangebots. Objektinformationen oder<br />
eingesetzte Begriffe für Navigationselemente (im Web: Links) sollen<br />
selbsterklärend sein.<br />
169<br />
Gestaltungsfelder der<br />
<strong>Seniorenwirtschaft</strong>