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Potenzialanalyse Seniorenwirtschaft - Regionalverband ...

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Barrierefreies Internet<br />

Seit Juli 2006 gilt in Deutschland die Verordnung zur Schaffung barrierefreier<br />

Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.<br />

Behörden der Bundesverwaltung müssen beim Einrichten neuer Webauftritte<br />

oder deren Überarbeitung Vorkehrungen treffen, damit auch<br />

Behinderte das Informationsangebot nutzen können. Ein Webauftritt ist<br />

dann barrierefrei, wenn er von jedem Nutzer in der für ihn üblichen Weise,<br />

also zum Beispiel auch mit Hilfsmitteln, gelesen und benutzt werden<br />

kann. Barrierefreiheit geht weit über die reine Zugänglichkeit hinaus, sie<br />

umfasst auch die Gebrauchstauglichkeit.<br />

Die Barrierefreiheit soll auch SeniorInnen den Internetzugang erleichtern.<br />

Bislang verfügt keine Gemeinde im Landkreis Göttingen über eine solche<br />

Internetgestaltung. Die meisten Verantwortlichen der Kommunalverwaltungen<br />

erfuhren von diesem Konzept durch die Befragung im Rahmen<br />

des Projektes „50plus – Erfahrung zählt!“. Das lokale Bündnis für Familie<br />

in Rosdorf erstellt zurzeit einen barrierefreien Internetauftritt unter http://<br />

www.lebendigesrosdorf.de. Vergleichbare Planungen gibt es nicht nur in<br />

der Stadt Göttingen, sondern auch in den Samtgemeinden Radolfshausen<br />

und in Dransfeld.<br />

Die Gebrauchstauglichkeit beschreibt, wie Informationen gelesen werden<br />

können. Das bedeutet, dass der Benutzer die Information wahrnehmen und<br />

den Webauftritt bedienen können muss. So lassen sich blinde Menschen<br />

z. B. Texte elektronisch vorlesen oder in Brailleschrift übersetzen. Wenn<br />

dann Bilder ohne alternative Beschreibung vorliegen, kommen diese durch<br />

die Fülle von Informationen nicht hindurch. Schon durch Farbenblindheit<br />

kann das Lesen durch unglücklich gewählte Farbkontraste fast unmöglich<br />

werden. Ebenfalls schwierig bis unmöglich kann die Navigation auf Websites<br />

sein, wenn der Benutzer keine Maus benutzen kann oder will.<br />

Das World Wide Web Consortium (W3C) ist die höchste Instanz für Entwicklungen<br />

im Web. Als Teil ihrer Bemühungen, Zugänglichkeit im WWW<br />

zu fördern, hat das Konsortium bestimmte Regeln aufgestellt. Anhand von<br />

neun Punkten werden die wichtigsten Aspekte der Barrierefreiheit in der<br />

Informationstechnik deutlich gemacht:<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Da sich Grafiken und Bilder nur visuell wahrnehmen lassen, sind alternative<br />

Texte bzw. Sprachausgabe für Menschen mit Sehproblemen<br />

unverzichtbar.<br />

Dem Informationsanbieter ist in der Regel nicht bekannt, mit welchen<br />

Bildschirmfarben und -auflösungen der Nutzer arbeitet. Eine Entscheidung<br />

über die Darstellung der Inhalte soll dem Nutzer überlassen<br />

werden, um eine größtmögliche Zugänglichkeit zu gewährleisten.<br />

Das Verständnis der Funktion und Navigation ist Voraussetzung für<br />

die Nutzung eines Informationsangebots. Objektinformationen oder<br />

eingesetzte Begriffe für Navigationselemente (im Web: Links) sollen<br />

selbsterklärend sein.<br />

169<br />

Gestaltungsfelder der<br />

<strong>Seniorenwirtschaft</strong>

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