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Potenzialanalyse Seniorenwirtschaft - Regionalverband ...

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Abbildung 18: „Welche der<br />

folgenden Wohnformen würden<br />

Sie im Falle eines Umzuges<br />

bevorzugen?“ (Nach Alter)<br />

Ergebnisse der Bürgerumfrage<br />

Verbreitungs- und Bekanntheitsgrad erklären, auch wenn es in Stadt und<br />

Landkreis Göttingen bereits eine Reihe derartiger Angebote gibt und weitere<br />

geplant sind. Möglicherweise begründet sich das geringe Interesse<br />

daran mit dem Wunsch Älterer nach Ruhe sowie einer Umgebung, die<br />

speziell für sie gestaltet wurde.<br />

Nach Beobachtungen von Maklern aus dem Landkreis Göttingen befassen<br />

sich viele Menschen bereits in der ersten Hälfte ihres sechsten<br />

Lebensjahrzehnts mit der Frage, wie sie im Alter wohnen wollen. Das<br />

Interesse an dieser Fragestellung hat demnach in den Jahren 2005 und<br />

2006 deutlich zugenommen. Häufig wird ein Zusammenhang zwischen<br />

dem Bildungsstand und der Langfristigkeit des Planungshorizonts beobachtet.<br />

Diese Korrelation bestätigte sich durch die Bürgerbefragung des<br />

<strong>Regionalverband</strong>es allerdings nicht. Der Informationsstand zum Thema<br />

Wohnen im Alter war hier durch alle Bildungsgruppen auch bei den 50- bis<br />

60-Jährigen etwa gleich verteilt. Viele dürften, einfach aus der Alltagspraxis<br />

mit älteren Angehörigen oder Bekannten heraus, bereits eine Vorstellung<br />

über ihre eigene Zukunft und die damit verbundenen Probleme des Alterns<br />

gewonnen haben.<br />

Die Anpassung des Wohnraums an das Alter scheitert häufig am organisatorischen<br />

Aufwand und der Finanzierung. Es wird oft übersehen, dass<br />

es eine Reihe von Fördermöglichkeiten gibt. Diese sind jedoch meist an<br />

eine bestehende, gesundheitliche oder finanzielle Bedürftigkeit gebunden.<br />

Bei Erwerbsunfähigkeit, z. B. durch Arbeits- und Wegeunfälle oder<br />

Berufskrankheiten, werden u. U. Zuschüsse für Umbaumaßnahmen gezahlt,<br />

wenn sie die Rehabilitation unterstützen. Geregelt wird dies durch<br />

das Bundesversorgungsgesetz (BVG), das Opferentschädigungsgesetz<br />

(OEG) oder das Schwerbehindertengesetz (SchwbG). Wohnumfeldverbessernde<br />

Maßnahmen für Pflegebedürftige – z. B. Türverbreiterungen,<br />

fest installierte Rampen und Lifte, die Einrichtung eines Bades und der<br />

Einbau oder Umbau von Mobiliar wie eine Küchenschrankabsenkvorrichtung,<br />

das Ersetzen einer Badewanne durch eine Dusche – können durch<br />

die Pflegeversicherung bezahlt werden, wenn dadurch im Einzelfall die<br />

häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst<br />

selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt<br />

wird.<br />

72 Gespräch mit Veronika Frels von Larsen-Frels Immobilien am 11. Mai 2006<br />

82

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