Potenzialanalyse Seniorenwirtschaft - Regionalverband ...
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Bei einem Eigenanteil von zehn Prozent wird ein Zuschuss von höchstens<br />
2.557 Euro pro Maßnahme gezahlt. Ändert sich die Pflegesituation, kann<br />
eine weitere Maßnahme in Anspruch genommen werden. Einkommensabhängig<br />
werden Leistungen nach dem SGB XII, als Hilfe in besonderen<br />
Lebenslagen, für Menschen mit sehr geringem Einkommen und für pflegebedürftige<br />
Menschen erbracht, die nicht durch die Pflegeversicherung<br />
eingestuft sind.<br />
Wohnungsanpassungen, die das selbstständige Leben zu Hause ermöglichen,<br />
werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich unterstützt.<br />
Die Landesregierung fördert den Wohnungsumbau für Schwerbehinderte<br />
mit zinslosen Darlehen.<br />
Seit 1999 unterstützt das Land den Bau neuer Altenwohnungen in einer<br />
sozialen Staffelung für Haushalte mit geringen und mit mittleren Einkommen.<br />
Vorrangig gefördert werden Objekte des Betreuten Wohnens.<br />
Schwerpunkt der Förderung des Mietwohnungsbaus ist die Förderung<br />
von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand. Damit sollen<br />
neue Sozialbindungen für Wohnungssuchende mit niedrigen Einkommen<br />
begründet werden. Eine Neubauförderung bei Mietwohnungen erfolgt für<br />
Altenwohnungen und für Ersatzbauvorhaben in Sanierungs- und Unterkunftsgebieten.<br />
Vorrang haben hierbei Maßnahmen, die die Sozialstruktur<br />
eines Wohngebietes verbessern. Im Übrigen werden zukunftsweisende<br />
Projekte im Wohnungsbau berücksichtigt. Dazu gehören Projekte mit<br />
bedarfsgerechten Mischungen von Sozialwohnungen und freifinanziertem<br />
Wohnungsbau sowie allgemeinen Mietwohnungen, Alten- und<br />
Behindertenwohnungen einschließlich der erforderlichen Betreuungsangebote.<br />
Auch generationenübergreifendes Wohnen sowie Vorhaben im<br />
Zusammenhang mit städtebaulichen Maßnahmen in städtebaulichen<br />
Sanierungsgebieten sind von besonderer Bedeutung.<br />
Das Mietrecht billigt Mietern die Möglichkeit der Wohnraumanpassung im<br />
Bedarfsfall zu. 2001 hat der Bundesgesetzgeber den Vermieter verpflichtet,<br />
baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen zuzustimmen, die<br />
für eine behindertengerechte Nutzung der Wohnung oder des Zugangs<br />
zu ihr erforderlich sind. Der Vermieter kann sich jedoch das Recht vorbehalten,<br />
den Mieter zum Rückbau im Falle des Auszuges zu verpflichten.<br />
Die Umsetzung der Maßnahmen muss jedoch, soweit der Vermieter<br />
keine Veranlassung sieht, selbst aktiv zu werden, von den Mietern selbst<br />
getragen werden.<br />
Im folgenden Abschnitt wird das Angebot an Mietwohnungen, die seniorengerechte<br />
Eigenschaften aufweisen, untersucht. Dabei liegt ein<br />
Schwerpunkt bei den gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften, da diese<br />
einerseits ein großes Angebot bereitstellen (niedersachsenweit elf Prozent<br />
aller Mietwohnungen) und andererseits aufgrund ihrer Einbindung in ihren<br />
Verband gut über das Marktgeschehen, auch bezüglich des demographischen<br />
Wandels, informiert sind. Es werden Tagungen zum Thema<br />
73 Sozialnetz Hessen 2006<br />
74 MSFFG Niedersachsen 2006<br />
75 Mieterlexikon 2005, S. 340<br />
76 VDW Niedersachsen, 2006<br />
83<br />
Gestaltungsfelder der<br />
<strong>Seniorenwirtschaft</strong>