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Potenzialanalyse Seniorenwirtschaft - Regionalverband ...

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Bei einem Eigenanteil von zehn Prozent wird ein Zuschuss von höchstens<br />

2.557 Euro pro Maßnahme gezahlt. Ändert sich die Pflegesituation, kann<br />

eine weitere Maßnahme in Anspruch genommen werden. Einkommensabhängig<br />

werden Leistungen nach dem SGB XII, als Hilfe in besonderen<br />

Lebenslagen, für Menschen mit sehr geringem Einkommen und für pflegebedürftige<br />

Menschen erbracht, die nicht durch die Pflegeversicherung<br />

eingestuft sind.<br />

Wohnungsanpassungen, die das selbstständige Leben zu Hause ermöglichen,<br />

werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich unterstützt.<br />

Die Landesregierung fördert den Wohnungsumbau für Schwerbehinderte<br />

mit zinslosen Darlehen.<br />

Seit 1999 unterstützt das Land den Bau neuer Altenwohnungen in einer<br />

sozialen Staffelung für Haushalte mit geringen und mit mittleren Einkommen.<br />

Vorrangig gefördert werden Objekte des Betreuten Wohnens.<br />

Schwerpunkt der Förderung des Mietwohnungsbaus ist die Förderung<br />

von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand. Damit sollen<br />

neue Sozialbindungen für Wohnungssuchende mit niedrigen Einkommen<br />

begründet werden. Eine Neubauförderung bei Mietwohnungen erfolgt für<br />

Altenwohnungen und für Ersatzbauvorhaben in Sanierungs- und Unterkunftsgebieten.<br />

Vorrang haben hierbei Maßnahmen, die die Sozialstruktur<br />

eines Wohngebietes verbessern. Im Übrigen werden zukunftsweisende<br />

Projekte im Wohnungsbau berücksichtigt. Dazu gehören Projekte mit<br />

bedarfsgerechten Mischungen von Sozialwohnungen und freifinanziertem<br />

Wohnungsbau sowie allgemeinen Mietwohnungen, Alten- und<br />

Behindertenwohnungen einschließlich der erforderlichen Betreuungsangebote.<br />

Auch generationenübergreifendes Wohnen sowie Vorhaben im<br />

Zusammenhang mit städtebaulichen Maßnahmen in städtebaulichen<br />

Sanierungsgebieten sind von besonderer Bedeutung.<br />

Das Mietrecht billigt Mietern die Möglichkeit der Wohnraumanpassung im<br />

Bedarfsfall zu. 2001 hat der Bundesgesetzgeber den Vermieter verpflichtet,<br />

baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen zuzustimmen, die<br />

für eine behindertengerechte Nutzung der Wohnung oder des Zugangs<br />

zu ihr erforderlich sind. Der Vermieter kann sich jedoch das Recht vorbehalten,<br />

den Mieter zum Rückbau im Falle des Auszuges zu verpflichten.<br />

Die Umsetzung der Maßnahmen muss jedoch, soweit der Vermieter<br />

keine Veranlassung sieht, selbst aktiv zu werden, von den Mietern selbst<br />

getragen werden.<br />

Im folgenden Abschnitt wird das Angebot an Mietwohnungen, die seniorengerechte<br />

Eigenschaften aufweisen, untersucht. Dabei liegt ein<br />

Schwerpunkt bei den gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften, da diese<br />

einerseits ein großes Angebot bereitstellen (niedersachsenweit elf Prozent<br />

aller Mietwohnungen) und andererseits aufgrund ihrer Einbindung in ihren<br />

Verband gut über das Marktgeschehen, auch bezüglich des demographischen<br />

Wandels, informiert sind. Es werden Tagungen zum Thema<br />

73 Sozialnetz Hessen 2006<br />

74 MSFFG Niedersachsen 2006<br />

75 Mieterlexikon 2005, S. 340<br />

76 VDW Niedersachsen, 2006<br />

83<br />

Gestaltungsfelder der<br />

<strong>Seniorenwirtschaft</strong>

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