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Potenzialanalyse Seniorenwirtschaft - Regionalverband ...

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im Vordergrund. Es kann Betreuung mit einem hohen Personalschlüssel<br />

gewährleistet werden und Angehörige bzw. ehrenamtliche Helfer können<br />

aktiv in den Alltag einbezogen werden, was zu einer hohen Zufriedenheit<br />

aller Beteiligten führt. Akteure der Organisation sind die Bewohner und<br />

deren Angehörige, Betreuer, Wohnungs- und Dienstleistungsanbieter und/<br />

oder Institutionen (Kommunen, Wohlfahrtsverbände etc.) und Vereine. Im<br />

Falle der Trennung von Vermieter und Dienstleistungsanbieter, dem Führen<br />

eines eigenen Haushalts und der freien Wahl des Pflegedienstes kommt<br />

das Heimgesetz nicht zur Anwendung. Dennoch besteht hinsichtlich der<br />

Einzelheiten großer Klärungsbedarf. Dies verdeutlicht eine Stellungsnahme<br />

des Bundesrates zum Heimgesetz. 0 „Die Nichtanwendung des Heimgesetzes<br />

auf die sog. Wohngemeinschaft oder Wohngruppe setzt also<br />

voraus, dass die durch die Aufnahme in eine Wohnung gebildete natürliche<br />

Gemeinschaft eine selbstständige und unabhängige Gruppe ist, die in allen<br />

das Zusammenleben betreffenden Fragen eigenverantwortlich entscheidet<br />

und autonom über ihre Betreuung und die damit zusammenhängenden<br />

Fragen bestimmt. Eine Einflussmöglichkeit von außen stehenden Dritten,<br />

insbesondere von Vermietern, darf nicht bestehen.“<br />

In Stadt und Landkreis Göttingen existieren derzeit zwei ambulant betreute<br />

Wohngruppen, die sich in Dransfeld und der Stadt Göttingen befinden.<br />

Aktuell verwirklicht die Alzheimergesellschaft Göttingen die Einrichtung<br />

einer Demenzwohngruppe. Anfang September 2006 wurde der Vertrag für<br />

den Neubau einer 400 Quadratmeter großen Wohneinheit in der Göttinger<br />

Innenstadt abgeschlossen. Nach Fertigstellung des Baus stehen acht bzw.<br />

neun Wohnplätze für Demenzerkrankte zur Verfügung. Die Betreuung<br />

der Bewohner wird durch einen privaten ambulanten Pflegedienst übernommen,<br />

zusätzlich ist zur Begleitung des Entwicklungsprozesses eine<br />

vorläufig auf ein Jahr befristete Koordinationsstelle eingeplant. Darüber<br />

hinaus werden monatliche verpflichtende Treffen mit den Angehörigen<br />

stattfinden, um gemeinsame Supervision zu betreiben und Konzeption und<br />

Abläufe weiterzuentwickeln. Die Einrichtung wird nicht dem Heimgesetz<br />

unterliegen, was sich positiv auf die Bau- und Unterhaltskosten sowie die<br />

Flexibilität der Beteiligten auswirkt. Dies hat jedoch den Nachteil, dass<br />

höhere Zuzahlungen als im Pflegeheim anfallen, da die Pflegesätze für<br />

ambulante Betreuung sehr viel geringer sind. Der Vorteil für die Bewohner<br />

liegt jedoch in der deutlich höheren Betreuungsdichte, die tagsüber bei<br />

mindestens zwei Pflegekräften liegt, nachts ist eine Betreuungsperson<br />

durchgängig anwesend. Zum Vergleich: Der Personalschlüssel in Pflegeheimen<br />

liegt tagsüber bei zwei zu zwanzig und nachts bei eins zu sechzig<br />

Personen.<br />

Nach einem Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom April 2006 wird in den<br />

kommenden Monaten ein runder Tisch zum Thema „Wohnen im Alter<br />

– ambulant betreute Wohngruppen“ eingerichtet werden. Es geht darum,<br />

Träger ambulanter Dienste und Organisationen der Altenhilfe, Vertreter<br />

der Wohnungswirtschaft, Investoren und Initiatoren ambulant betreuter<br />

140 Fachstelle Wohnberatung 2006<br />

141 Bundesdrucksache: 730/00; Stellungnahme der Bundesregierung zum Heimgesetz<br />

149<br />

Gestaltungsfelder der<br />

<strong>Seniorenwirtschaft</strong>

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