Potenzialanalyse Seniorenwirtschaft - Regionalverband ...
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im Vordergrund. Es kann Betreuung mit einem hohen Personalschlüssel<br />
gewährleistet werden und Angehörige bzw. ehrenamtliche Helfer können<br />
aktiv in den Alltag einbezogen werden, was zu einer hohen Zufriedenheit<br />
aller Beteiligten führt. Akteure der Organisation sind die Bewohner und<br />
deren Angehörige, Betreuer, Wohnungs- und Dienstleistungsanbieter und/<br />
oder Institutionen (Kommunen, Wohlfahrtsverbände etc.) und Vereine. Im<br />
Falle der Trennung von Vermieter und Dienstleistungsanbieter, dem Führen<br />
eines eigenen Haushalts und der freien Wahl des Pflegedienstes kommt<br />
das Heimgesetz nicht zur Anwendung. Dennoch besteht hinsichtlich der<br />
Einzelheiten großer Klärungsbedarf. Dies verdeutlicht eine Stellungsnahme<br />
des Bundesrates zum Heimgesetz. 0 „Die Nichtanwendung des Heimgesetzes<br />
auf die sog. Wohngemeinschaft oder Wohngruppe setzt also<br />
voraus, dass die durch die Aufnahme in eine Wohnung gebildete natürliche<br />
Gemeinschaft eine selbstständige und unabhängige Gruppe ist, die in allen<br />
das Zusammenleben betreffenden Fragen eigenverantwortlich entscheidet<br />
und autonom über ihre Betreuung und die damit zusammenhängenden<br />
Fragen bestimmt. Eine Einflussmöglichkeit von außen stehenden Dritten,<br />
insbesondere von Vermietern, darf nicht bestehen.“<br />
In Stadt und Landkreis Göttingen existieren derzeit zwei ambulant betreute<br />
Wohngruppen, die sich in Dransfeld und der Stadt Göttingen befinden.<br />
Aktuell verwirklicht die Alzheimergesellschaft Göttingen die Einrichtung<br />
einer Demenzwohngruppe. Anfang September 2006 wurde der Vertrag für<br />
den Neubau einer 400 Quadratmeter großen Wohneinheit in der Göttinger<br />
Innenstadt abgeschlossen. Nach Fertigstellung des Baus stehen acht bzw.<br />
neun Wohnplätze für Demenzerkrankte zur Verfügung. Die Betreuung<br />
der Bewohner wird durch einen privaten ambulanten Pflegedienst übernommen,<br />
zusätzlich ist zur Begleitung des Entwicklungsprozesses eine<br />
vorläufig auf ein Jahr befristete Koordinationsstelle eingeplant. Darüber<br />
hinaus werden monatliche verpflichtende Treffen mit den Angehörigen<br />
stattfinden, um gemeinsame Supervision zu betreiben und Konzeption und<br />
Abläufe weiterzuentwickeln. Die Einrichtung wird nicht dem Heimgesetz<br />
unterliegen, was sich positiv auf die Bau- und Unterhaltskosten sowie die<br />
Flexibilität der Beteiligten auswirkt. Dies hat jedoch den Nachteil, dass<br />
höhere Zuzahlungen als im Pflegeheim anfallen, da die Pflegesätze für<br />
ambulante Betreuung sehr viel geringer sind. Der Vorteil für die Bewohner<br />
liegt jedoch in der deutlich höheren Betreuungsdichte, die tagsüber bei<br />
mindestens zwei Pflegekräften liegt, nachts ist eine Betreuungsperson<br />
durchgängig anwesend. Zum Vergleich: Der Personalschlüssel in Pflegeheimen<br />
liegt tagsüber bei zwei zu zwanzig und nachts bei eins zu sechzig<br />
Personen.<br />
Nach einem Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom April 2006 wird in den<br />
kommenden Monaten ein runder Tisch zum Thema „Wohnen im Alter<br />
– ambulant betreute Wohngruppen“ eingerichtet werden. Es geht darum,<br />
Träger ambulanter Dienste und Organisationen der Altenhilfe, Vertreter<br />
der Wohnungswirtschaft, Investoren und Initiatoren ambulant betreuter<br />
140 Fachstelle Wohnberatung 2006<br />
141 Bundesdrucksache: 730/00; Stellungnahme der Bundesregierung zum Heimgesetz<br />
149<br />
Gestaltungsfelder der<br />
<strong>Seniorenwirtschaft</strong>