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Potenzialanalyse Seniorenwirtschaft - Regionalverband ...

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Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Bundesebene<br />

schreibt Barrierefreiheit für neu gebaute oder zu sanierende öffentliche<br />

Räume vor. Barrierefrei bedeutet, dass jeder Mensch alle Bereiche seines<br />

Lebensraums betreten, befahren und weitgehend ohne fremde Hilfe benutzen<br />

kann. “Barrierefrei” bezieht sich nicht nur auf das Wohnen Älterer,<br />

sondern im Sinne von “Universal Design“ auf alle: Alte, Junge, Kinder, Kranke<br />

und Behinderte. Die Niedersächsische Bauordnung schreibt seit 2003<br />

vor, dass bei Neubauten mit mehr als vier Wohnungen, die Wohnungen<br />

eines Geschosses barrierefrei sein müssen. In jeder achten Wohnung<br />

eines Gebäudes müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein<br />

Bad und die Küche oder Kochnische zusätzlich rollstuhlgerecht sein, wenn<br />

dies nicht mit unverhältnismäßigem Mehraufwand verbunden ist.<br />

Die DIN 18 025 Teil 2 legt die Standards für behinderten- und pflegegerechten<br />

Wohnraum fest. Sie enthält Vorgaben zu notwendigen Bewegungsflächen,<br />

zur Vermeidung von Stufen und Schwellen beim Zugang zur<br />

und innerhalb der Wohnung sowie notwendige Türbreiten und Höhen von<br />

Bedienungselementen. DIN 18 025 Teil 2 hat sich nach ihrer Einführung<br />

zum Standard für altersgerechtes Bauen entwickelt, dessen Einhaltung<br />

bei Neubauten Mehrkosten in einer Größenordnung von lediglich rund<br />

fünf Prozent erfordert.<br />

Normgerecht “barrierefrei“ wird bisher in erster Linie im öffentlichen Raum,<br />

in Pflegeeinrichtungen sowie bei neuen Objekten gebaut. Barrierefreiheit<br />

in älteren Gebäuden umzusetzen ist baulich schwierig (vielfach fehlt Platz<br />

für einen Lift) und meist unwirtschaftlich.<br />

Der Begriff “seniorengerecht“, der streng genommen auch die Qualität<br />

des Wohnumfeldes umfasst, wird im Folgenden lediglich auf die technisch-bauliche<br />

Eignung der Wohnung für das Leben im Alter bezogen. Es<br />

sind Fragen wie diese zu diskutieren: Welche Ansprüche bestehen an das<br />

Wohnen im Alter? Wie wohnen Menschen über 50 in Stadt und Landkreis<br />

Göttingen? Welche Angebote gibt es und wo liegen Versorgungsdefizite?<br />

Welche Strategien verfolgen Anbieter bezüglich der wachsenden Nachfragergruppe<br />

der SeniorInnen?<br />

Die Antworten auf diese Fragen lassen ein Bild entstehen, das Chancen<br />

oder Defizite im Bereich Wohnen im Untersuchungsraum aufzeigen. Anschließend<br />

werden aktuelle Trends benannt und Vorbilder aus anderen<br />

Regionen vorgestellt. Daraus werden Handlungsempfehlungen für Sicherung<br />

und Schaffung von Beschäftigung durch die <strong>Seniorenwirtschaft</strong> im<br />

Bereich des Wohnens abgeleitet und bewertet. Die verschiedenen Wohnangebote<br />

für ältere Menschen werden gesondert untersucht. Ausgehend<br />

von dem quantitativ umfangreichsten Bereich des traditionellen Wohnens<br />

im eigenen Zuhause, prüft die Studie das Angebot im Bereich des so<br />

genannten Betreuten oder Service-Wohnens, dem Wohnen in stationären<br />

Einrichtungen (Alten bzw. Pflegeheime) und untersucht einige der in den<br />

letzten Jahren entstandenen neuen Wohnformen, beispielsweise das<br />

selbst organisierte gemeinschaftliche Wohnen in Hausgemeinschaften.<br />

62 KDA 2005<br />

63 http://www.baurecht.de/landesbauordnung-niedersachsen.html<br />

64 Steffens 2005, S. 15<br />

73<br />

Gestaltungsfelder der<br />

<strong>Seniorenwirtschaft</strong>

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