Potenzialanalyse Seniorenwirtschaft - Regionalverband ...
Potenzialanalyse Seniorenwirtschaft - Regionalverband ...
Potenzialanalyse Seniorenwirtschaft - Regionalverband ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Bundesebene<br />
schreibt Barrierefreiheit für neu gebaute oder zu sanierende öffentliche<br />
Räume vor. Barrierefrei bedeutet, dass jeder Mensch alle Bereiche seines<br />
Lebensraums betreten, befahren und weitgehend ohne fremde Hilfe benutzen<br />
kann. “Barrierefrei” bezieht sich nicht nur auf das Wohnen Älterer,<br />
sondern im Sinne von “Universal Design“ auf alle: Alte, Junge, Kinder, Kranke<br />
und Behinderte. Die Niedersächsische Bauordnung schreibt seit 2003<br />
vor, dass bei Neubauten mit mehr als vier Wohnungen, die Wohnungen<br />
eines Geschosses barrierefrei sein müssen. In jeder achten Wohnung<br />
eines Gebäudes müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein<br />
Bad und die Küche oder Kochnische zusätzlich rollstuhlgerecht sein, wenn<br />
dies nicht mit unverhältnismäßigem Mehraufwand verbunden ist.<br />
Die DIN 18 025 Teil 2 legt die Standards für behinderten- und pflegegerechten<br />
Wohnraum fest. Sie enthält Vorgaben zu notwendigen Bewegungsflächen,<br />
zur Vermeidung von Stufen und Schwellen beim Zugang zur<br />
und innerhalb der Wohnung sowie notwendige Türbreiten und Höhen von<br />
Bedienungselementen. DIN 18 025 Teil 2 hat sich nach ihrer Einführung<br />
zum Standard für altersgerechtes Bauen entwickelt, dessen Einhaltung<br />
bei Neubauten Mehrkosten in einer Größenordnung von lediglich rund<br />
fünf Prozent erfordert.<br />
Normgerecht “barrierefrei“ wird bisher in erster Linie im öffentlichen Raum,<br />
in Pflegeeinrichtungen sowie bei neuen Objekten gebaut. Barrierefreiheit<br />
in älteren Gebäuden umzusetzen ist baulich schwierig (vielfach fehlt Platz<br />
für einen Lift) und meist unwirtschaftlich.<br />
Der Begriff “seniorengerecht“, der streng genommen auch die Qualität<br />
des Wohnumfeldes umfasst, wird im Folgenden lediglich auf die technisch-bauliche<br />
Eignung der Wohnung für das Leben im Alter bezogen. Es<br />
sind Fragen wie diese zu diskutieren: Welche Ansprüche bestehen an das<br />
Wohnen im Alter? Wie wohnen Menschen über 50 in Stadt und Landkreis<br />
Göttingen? Welche Angebote gibt es und wo liegen Versorgungsdefizite?<br />
Welche Strategien verfolgen Anbieter bezüglich der wachsenden Nachfragergruppe<br />
der SeniorInnen?<br />
Die Antworten auf diese Fragen lassen ein Bild entstehen, das Chancen<br />
oder Defizite im Bereich Wohnen im Untersuchungsraum aufzeigen. Anschließend<br />
werden aktuelle Trends benannt und Vorbilder aus anderen<br />
Regionen vorgestellt. Daraus werden Handlungsempfehlungen für Sicherung<br />
und Schaffung von Beschäftigung durch die <strong>Seniorenwirtschaft</strong> im<br />
Bereich des Wohnens abgeleitet und bewertet. Die verschiedenen Wohnangebote<br />
für ältere Menschen werden gesondert untersucht. Ausgehend<br />
von dem quantitativ umfangreichsten Bereich des traditionellen Wohnens<br />
im eigenen Zuhause, prüft die Studie das Angebot im Bereich des so<br />
genannten Betreuten oder Service-Wohnens, dem Wohnen in stationären<br />
Einrichtungen (Alten bzw. Pflegeheime) und untersucht einige der in den<br />
letzten Jahren entstandenen neuen Wohnformen, beispielsweise das<br />
selbst organisierte gemeinschaftliche Wohnen in Hausgemeinschaften.<br />
62 KDA 2005<br />
63 http://www.baurecht.de/landesbauordnung-niedersachsen.html<br />
64 Steffens 2005, S. 15<br />
73<br />
Gestaltungsfelder der<br />
<strong>Seniorenwirtschaft</strong>