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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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T1 - 131 Anlage 1a, Teil I <strong>MTV</strong> AngestellteNeuauflage i.d.F. 10. Erg.-Lieferung Seite 10 Stand: 1. Januar 2001Vergütungsgruppe I a1a. Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung undentsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertigerFähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortungerheblich aus der Vergütungsgruppe I b Fallgruppe 1 a heraushebt.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)1b. Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung undentsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertigerFähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,denen mindestens fünf Angestellte mindestens der Vergütungsgruppe II adurch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 6)2. Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung undentsprechender Tätigkeit in der Forschung, deren Tätigkeit sich dadurch ausder Vergütungsgruppe I b Fallgruppe 6 heraushebt, daß sie bei schwierigenForschungsaufgaben hochwertige Leistungen erfordert.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)3. Angestellte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegender Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebensozu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1 a.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 7)4. Fachärzte mit entsprechender Tätigkeit nach achtjähriger ärztlicher Tätigkeit inVergütungsgruppe I b.5. Ärzte in Anstalten und Heimen gemäß SR 2 c und SR 2 m, die als ständigeVertreter des leitenden Arztes durch ausdrückliche Anordnung bestellt sind,wenn dem leitenden Arzt mindestens sechs Ärzte ständig unterstellt sind.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 4)6. Ärzte in Anstalten und Heimen gemäß SR 2 c und SR 2 m, die aufgrund ausdrücklicherAnordnung einem der nachstehenden Gebiete vorstehen und ü-berwiegend auf diesem Gebiet tätig sind, nach vierjähriger Tätigkeit in VergütungsgruppeI b Fallgruppe 9:Anästhesie, Blutzentrale, Pathologie, Röntgenologie, Zentrallaboratorium.

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