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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1a, Teil II T1 - 132Stand: 1. Januar 2001 Seite 285 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-LieferungAbschnitt V: Rudolf Ballin-StiftungV. Angestellte der Rudolf Ballin-Stiftung e.V.I. Angestellte im Erziehungsdienst in den VollheimenFür die Angestellten im Erziehungsdienst in den Vollheimen der Rudolf Ballin-Stiftung e.V. findet Abschnitt F des Teils II der Anlage 1 a zum <strong>MTV</strong> AngestellteAnwendung.II.Angestellte in den Tagesbetreuungsstätten1Für die Angestellten in den Tagesbetreuungsstätten der Rudolf Ballin-Stiftung e.V. finden die Regelungen für den Bereich der Kindertagesstättender "Vereinigung städtischer Kinder- und Jugendheime der Freien und Hanse-stadt <strong>Hamburg</strong> e.V." des Abschnittes Z/3 des Teils II der Anlage 1 a zum <strong>MTV</strong>2Angestellte in der Fassung dieses Tarifvertrages Anwendung. Das gilt mit derMaßgabe, daß für die Eingruppierung der Leitungskräfte in den Tageserho-lungseinrichtungen (§ 36 BSHG) statt der Vorbemerkung Nr. 7 des Abschnit-tes Z/3 folgendes gilt:"7. Die Durchschnittsbelegung wird auf der Grundlage des Jahresdurchschnittesder an den Kurtagen tatsächlich belegten Heimplätze nach dem jährlichenGeschäftsbericht ermittelt."

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