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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Allgemeiner Teil T1 - 120Stand: 1. Januar 2001 Seite 61 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-LieferungA B S C H N I T T XZusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung§ 46Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung(1) Dem Angestellten und seinen Hinterbliebenen wird eine zusätzliche AltersundHinterbliebenenversorgung unter sinngemäßer Anwendung der für dieAngestellten der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> und deren Hinterbliebenenjeweils geltenden Vorschriften gewährt.(2) § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgungfür Angestellte und Arbeiter der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong>(Ruhegeldgesetz) gilt nur für Angestellte von Körperschaften, Anstalten undStiftungen des öffentlichen Rechts.

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