13.07.2015 Aufrufe

MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 2 T1 - 150Stand: 1. Januar 2002 Seite 137 i.d.F. 11. Erg.-Lieferung§ 55 gilt nicht.Nr. 6Zu § 55 - Unkündbare AngestellteAnlage (SR) 2 z/22: ASBNr. 7Zu § 56 - Ausgleichszulage bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit§ 56 gilt nur für Angestellte, bei denen der Arbeitsunfall nach dem31. Dezember 1991 eingetreten ist oder bei denen die Berufskrankheit nach dem31. Dezember 1991 erstmals eingetreten ist.Nr.8Zu §§ 62 bis 64 - ÜbergangsgeldDie §§ 62 bis 64 gelten nicht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!