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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Allgemeiner Teil T1 - 120Stand: 1. Januar 2002 Seite 45 i.d.F. 11. Erg.-Lieferung§ 35Zeitzuschläge, Überstundenvergütung(1)1Der Angestellte erhält neben seiner Vergütung (§ 26) Zeitzuschläge. 2 Siebetragen je Stundea) für Überstunden in den VergütungsgruppenX bis V c, Kr. I bis Kr. VIV a und V b, Kr. VII und Kr. VIIIIV b bis I, Kr. IX bis Kr. XIII25 v.H.,20 v.H.,15 v.H.,b) für Arbeit an Sonntagen 25 v.H.,c) für Arbeit anaa)bb)Wochenfeiertagen sowie am Ostersonntag und amPfingstsonntag- ohne Freizeitausgleich 135 v.H.,- bei Freizeitausgleich 35 v.H.,Wochenfeiertagen, die auf einen Sonntag fallen,- ohne Freizeitausgleich 150 v.H.,- bei Freizeitausgleich 50 v.H.,d) soweit nach § 16 Abs. 2 kein Freizeitausgleich erteiltwird, für Arbeit nach 12 Uhr an dem Tage vor demaa) Ostersonntag, Pfingstsonntag 25 v.H.,bb) ersten Weihnachtsfeiertag, Neujahrstag 100 v.H.der Stundenvergütung,e) für Nachtarbeit EUR 1,28f) für Arbeit an Samstagen in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr EUR 0,64.(2) [1] Beim Zusammentreffen mehrerer Zeitzuschläge nach Absatz 1 Satz 2 Buchst.b bis d und f wird nur der jeweils höchste Zeitzuschlag gezahlt.[2] Der Zeitzuschlag nach Absatz 1 Satz 2 Buchst. e und f wird nicht gezahlt nebenZulagen, Zuschlägen und Entschädigungen, in denen bereits eine entsprechendeLeistung enthalten ist.[3] 1 Für die Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich der geleisteten Arbeitund für die Zeit der Rufbereitschaft werden Zeitzuschläge nicht gezahlt. 2 Für dieZeit der innerhalb der Rufbereitschaft tatsächlich geleisteten Arbeit einschließlicheiner etwaigen Wegezeit werden gegebenenfalls die Zeitzuschläge nach Absatz1 Satz 2 Buchst b bis f gezahlt. 3 Die Unterabsätze 1 und 2 bleiben unberührt.[4] Der Zeitzuschlag nach Absatz 1 Satz 2 Buchst. e wird nicht gezahlt für Bürodienst,der sonst üblicherweise nur in den Tagesstunden geleistet wird, undfür nächtliche Dienstgeschäfte, für die, ohne daß eine Unterkunft genommenworden ist, Übernachtungsgeld gezahlt wird.

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