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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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T1 - 150 Anlage 2 <strong>MTV</strong> Angestelltei.d.F. 11. Erg.-Lieferung Seite 170 Stand: 1. Januar 2002Anlage (SR) 2 z/33: PUWNr. 6Zu §§ 58, 59 und 60 - Beendigung des Arbeitsverhältnisses1Das Arbeitsverhältnis der von Nr. 3 erfaßten Angestellten (beurlaubte Beamte)endet mit dem Eintritt des Versorgungsfalles (Eintritt in den Ruhestand nach dem<strong>Hamburg</strong>ischen Beamtengesetz). 2 Es endet außerdem, wenn die Beurlaubung ausdem Beamtenverhältnis bei der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> endet, sowie mitEntfernung aus dem Dienst der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong>; die §§ 53 bis 57bleiben unberührt.Nr. 7Zu § 63 - ÜbergangsgeldBei den nach Nr. 1 Abs. 1 übergeleiteten Angestellten werden für die Bemessungdes Übergangsgeldes nach Absatz 2 Beschäftigungsverhältnisse bei vom BAT/BAT-O erfaßten Arbeitgebern entsprechend berücksichtigt.

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