13.07.2015 Aufrufe

MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

T1 - 150 Anlage 2 <strong>MTV</strong> AngestellteNeuauflage i.d.F. 10. Erg.-Lieferung Seite 50 Stand: 1. Januar 2001BFW, WFB : Anlage (SR) 2 l[2] 1 Für Angestellte, die gemäß Unterabsatz 1 die Zusatzversorgung nachAbsatz 1 gewählt haben, aber durch Eintritt des Versorgungsfalles ausdem Arbeitsverhältnis bei der <strong>Hamburg</strong>er Werkstatt für Behinderte GmbHausscheiden, bevor sie einen Anspruch auf Versorgungsleistungen gegendie Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erworben haben,findet § 46 Anwendung, und zwar auch für die Zeit der Versicherungbei der VBL. 2 Soweit danach Ansprüche auf Ruhegeld nach dem Ruhegeldgesetzbestehen, sind die Ansprüche auf Beitragserstattung gegen dieVBL (§ 60 der Satzung) an den Arbeitgeber abzutreten.(3) Sofern nach Unterabsatz 1 oder 2 § 46 Anwendung findet, wird den Angestellten,die am 31. Dezember 1975 in einem Arbeitsverhältnis bei der Berufsförderungswerk<strong>Hamburg</strong> GmbH gestanden haben und die am 1. Januar1976 ein neues Arbeitsverhältnis bei der <strong>Hamburg</strong>er Werkstatt fürBehinderte GmbH begründet haben, die bei der Berufsförderungswerk<strong>Hamburg</strong> GmbH zurückgelegte, nach Vollendung des 17. Lebensjahresliegende ununterbrochene Zeit der Beschäftigung als ruhegeldfähige Beschäftigungszeitangerechnet.Nr. 7Zu § 68 - Sachleistungen1Eine dem Angestellten gewährte Verpflegung wird mit nach der jeweiligen Sachbezugsverordnunggeltenden Wert auf die Vergütung angerechnet. 2 Bei Diätverpflegungkönnen arbeitsvertraglich höhere Sätze vereinbart werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!