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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 2 T1 - 150Stand: März 2003 Seite 79 i.d.F. 12. Erg.-LieferungAnlage (SR) 2 u: AWHSonderregelungen für die Angestelltender Asklepios Westklinikum <strong>Hamburg</strong> gGmbHNr. 1Zu § 19 - BeschäftigungszeitBei Angestellten, die aus einem Arbeitsverhältnis beim Verein Elisabeth-Krankenhause.V. (Freimaurer-Krankenhaus) oder bei dem Verein DeutschesRotes Kreuz-Schwesternschaft <strong>Hamburg</strong> e.V. in ein neues Arbeitsverhältnisbei dem Krankenhaus Rissen der DRK-Schwesternschaft <strong>Hamburg</strong> gGmbH(jetzt: Asklepios Westklinikum <strong>Hamburg</strong> gGmbH) im unmittelbaren Anschluß ü-bertreten, wird die beim bisherigen Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahreszurückgelegte Zeit der Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit angerechnet.Nr. 2Zu § 46 - Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung(1) Für die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Angestelltengilt anstelle des § 46 der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgungder Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung -ATV) vom 1. März 2002 in seiner jeweils geltenden Fassung.(2) [1] Für die Angestellten, die aus einem Arbeitsverhältnis beim Verein Elisabeth-Krankenhause.V. (Freimaurer-Krankenhaus) in ein Arbeitsverhältnis beidem Krankenhaus Rissen der DRK-Schwesternschaft <strong>Hamburg</strong> gGmbH (jetzt:Asklepios Westklinikum <strong>Hamburg</strong> gGmbH) im unmittelbaren Anschluß übertretenund denen bisher eine Zusatzversorgung in entsprechender Anwendungdes Gesetzes über die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgungfür Angestellte und Arbeiter der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> (Ruhegeldgesetz)zugesagt war, gilt § 46.[2] Auf die ruhegeldfähige Beschäftigungszeit (§ 9 Ruhegeldgesetz) wird diebeim Verein Elisabeth-Krankenhaus e.V. zurückgelegte ruhegeldfähige Beschäftigungszeitangerechnet, soweit für diese Zeit eine Versorgungszusageentsprechend dem Ruhegeldgesetz bestanden hat.

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