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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 2 T1 - 150Stand: 1. Januar 2001 Seite 109 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-LieferungAnlage (SR) 2 z/9: HAMSonderregelungen für Angestellteder <strong>Hamburg</strong>ischen Anstalt für neue Medien (HAM)Nr. 1Zu § 46 - Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung(1) § 46 gilt nicht.(2) Der Angestellte hat Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zumZwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung bei demVersorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e.V.(VBLU).(3) Absatz 2 gilt nicht für den Angestellten, der von der Freien und Hansestadt<strong>Hamburg</strong> für die Tätigkeit bei der <strong>Hamburg</strong>ischen Anstalt für neue Medien(HAM) beurlaubt ist, sofern dem Angestellten von der Freien und Hansestadt<strong>Hamburg</strong> eine Versorgung nach dem Gesetz über die zusätzliche Alters- undHinterbliebenenversorgung für Angestellte und Arbeiter der Freien und Hansestadt<strong>Hamburg</strong> (Ruhegeldgesetz) zugesagt ist und die bei der HAM zurückgelegteBeschäftigungszeit auf die ruhegeldfähige Beschäftigungszeit(§ 9 Ruhegeldgesetz) angerechnet wird.

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