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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1a, Teil II T1 - 132Stand: 1. Januar 2001 Seite 293 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-LieferungAbschnitt X: Meister8. Maschinenmeister, die sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietesund große Selbständigkeit wesentlich aus der VergütungsgruppeV c Fallgruppe 6 herausheben. - Fußnote 1 -(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)9. Maschinenmeister an großen und wichtigen Maschinenanlagennach sechsjähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 6.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 8)10. Gärtnermeister, denen mehrere Gärtnermeister oder Meister, davon mindestenseiner mit Tätigkeiten mindestens der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 8,9 oder 11 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind oder die regelmäßigvergleichbare Arbeitskräfte von Unternehmern einzusetzen und zubeaufsichtigen haben. - Fußnote 1 -(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)11. Gärtnermeister, die in einem besonders bedeutenden Arbeitsbereich mit einemhöheren Maß von Verantwortlichkeit beschäftigt sind und sich durch denUmfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes sowie durch große Selbständigkeitwesentlich aus der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 8 herausheben.- Fußnote 1 -(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 5 und 6)12. Gärtnermeister, die in einem besonders bedeutenden Arbeitsbereich mit einemhöheren Maß von Verantwortlichkeit beschäftigt sind und sich durch denUmfang und die Bedeutung Aufgabengebietes sowie durch große Selbständigkeitwesentlich aus der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 9 herausheben.- Fußnote 1 -(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 5 und 6)13. Gärtnermeister, sofern sie besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigenhaben, in denen Gärtnergehilfen oder Arbeiter mit gärtnerischem o-der landwirtschaftlichem Facharbeiterbrief beschäftigt werden,nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 8.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 5, 6, 7 und 8)14. Gärtnermeister, die sich dadurch aus der Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 7herausheben, daß sie in einem besonders bedeutenden Arbeitsbereich mit einemhöheren Maß an Verantwortlichkeit beschäftigt sind,nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 9.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 5, 6 und 8)

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