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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1b T1 - 140Stand: 1. Januar 2001 Seite 9 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-LieferungVergütungsgruppe Kr. VI1. Krankenschwestern der Vergütungsgruppe Kr. V Fallgruppe 15, denen mindestensvier Angestellte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstelltsind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)2. Krankenschwestern in Blutzentralen, denen mindestens vier Pflegepersonendurch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 5 und 6)3. Krankenschwestern, die in besonderen Behandlungs- und Untersuchungsräumenin mindestens zwei Teilgebieten der Endoskopie tätig sind, wenn ihnenmindestens vier Pflegepersonen durch ausdrückliche Anordnung ständigunterstellt sind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)4. Krankenschwestern in Polikliniken (Ambulanzbereichen) oder Ambulanzen/Nothilfen, denen mindestens sechs Pflegepersonen durch ausdrückliche Anordnungständig unterstellt sind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)5. Krankenschwestern, die Gipsverbände in Gipsräumen anlegen, denen mindestensfünf Pflegepersonen durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstelltsind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)6. Krankenschwestern, denen mindestens zehn im Krankentransportdienst tätigePflegepersonen durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)6a. Krankenschwestern mit erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung für denOperationsdienst bzw. für den Anästhesiedienst, die im Operationsdiensta) als Operationsschwestern oderb) als Anästhesieschwesterntätig sind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 10)6b. Krankenschwestern mit erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung in der Intensivpflege/-medizinin Einheiten für Intensivmedizin mit entsprechender Tätigkeit.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 3 und 10)

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