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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1a, Teil II T1 - 132Stand: 1. Januar 2001 Seite 151 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-LieferungAbschnitt F: Sozial- und Erziehungsdienst9. Angestellte als Leiter von Kindertagesstätten für Behinderte im Sinne des§ 39 BSHG oder für Kinder oder Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten.- Fußnote 1 -(Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)10. Angestellte als Leiter von Kindertagesstätten für Behinderte im Sinne des§ 39 BSHG oder für Kinder oder Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeitenmit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 4)11. Angestellte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter von Leiternvon Kindertagesstätten für Behinderte im Sinne des § 39 BSHG oder fürKinder oder Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten mit einerDurchschnittsbelegung von mindestens 70 Plätzen bestellt sind.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 4)12. Angestellte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter von Leiternvon Kindertagesstätten für Behinderte im Sinne des § 39 BSHG oder fürKinder oder Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten mit einerDurchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen bestellt sind.- Fußnote 1 -(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 4)13. Angestellte als Leiter von Erziehungsheimen.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)14. Angestellte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter von Leiternvon Erziehungsheimen bestellt sind. - Fußnote 1 -(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)15. Angestellte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter von Leiternvon Erziehungsheimen mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens50 Plätzen bestellt sind.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)16. Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechenderTätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeitenund ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,mit schwierigen Tätigkeiten. - Fußnote 1 -(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 5)

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