13.07.2015 Aufrufe

MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

T1 - 132 Anlage 1a, Teil II <strong>MTV</strong> AngestellteNeuauflage i.d.F. 10. Erg.-Lieferung Seite 186 Stand: 1. Januar 2001Abschnitt H: Fremdsprachendienst5. Angestellte mit mehrjähriger Tätigkeit als Übersetzer in VergütungsgruppeIV a Fallgruppe 6, die schwierige Texte aus zwei fremden Sprachen insDeutsche und daneben nicht nur gelegentlich auch aus einer dritten fremdenSprache ins Deutsche einwandfrei und zuverlässig übersetzen.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3, 4 und 6)6. Angestellte mit einschlägiger wissenschaftlicher Abschlußprüfung, diewährend der zweijährigen Einarbeitungszeit als Übersetzer schwierigeTexte aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und auch in nicht unerheblichemUmfange aus dem Deutschen in eine fremde Sprache übersetzen.(Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn dem Angestellten im Hinblickauf die Einarbeitung die Übersetzung schwieriger Texte noch nicht überwiegendübertragen ist.)(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 6)Vergütungsgruppe IV a1. Angestellte, die schwierige Texte aus einer fremden Sprache ins Deutscheeinwandfrei und zuverlässig übersetzen und dabei gründliche Kenntnisseauf mindestens einem wissenschaftlichen oder wissenschaftlichtechnischenFachgebiet zur Geltung bringen.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3, 6 und 8 a)2. Angestellte mit langjähriger Tätigkeit als Übersetzer in VergütungsgruppeIV b, die sich dadurch aus dieser Vergütungsgruppe herausheben, daßsie nicht nur gelegentlich bei Besprechungen kürzere zusammenhängendeAusführungen inhaltlich und sprachlich richtig aus dem Deutschen in einefremde Sprache und umgekehrt mündlich übertragen.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3, 4 und 7)3. Angestellte mit mehrjähriger Tätigkeit als Übersetzer in VergütungsgruppeIV b Fallgruppe 2, die schwierige Texte aus einer fremden Sprache insDeutsche und auch in nicht unerheblichem Umfange aus dem Deutschenin eine fremde Sprache einwandfrei und zuverlässig übersetzen.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3, 4 und 6)4. Angestellte, die sich dadurch aus der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 3herausheben, daß sie in nicht unerheblichem Umfange schwierige Texteeinwandfrei und zuverlässig übersetzen.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!