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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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T1 - 132 Anlage 1a, Teil II <strong>MTV</strong> AngestellteNeuauflage i.d.F. 10. Erg.-Lieferung Seite 154 Stand: 1. Januar 2001Abschnitt F: Sozial- und Erziehungsdienst8. Angestellte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter von Leiternvon Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens70 Plätzen bestellt sind.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 4)9. Angestellte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter von Leiternvon Kindertagesstätten für Behinderte im Sinne des § 39 BSHG oder fürKinder oder Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten bestelltsind. - Fußnote 1 -(Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)10. Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechenderTätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeitenund ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)Fußnote 1Diese Angestellen erhalten nach vierjähriger Bewährung in dieser Fallgruppe einemonatliche Vergütungsgruppenzulage in Höhe von 7,5 v.H. der Anfangsgrundvergütung(§ 27 Abschnitt A Abs. 1) der Vergütungsgruppe V b.

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