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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1a, Teil II T1 - 132Stand: 1. Januar 2001 Seite 389 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-LieferungVergütungsgruppe IV bAbschnitt Z/19: BKK BVM1. Angestellte der BKK BVM mit abgeschlossener Fachhochschulausbildung odersonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungenentsprechende Tätigkeiten ausüben, im Vertragsbereich, die in nichtunerheblichem Umfang Prüfanträge stellen.2. Angestellte der BKK BVM mit gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen underfolgreich abgeschlossener Fortbildung nach der Fortbildungs- und Prüfungsordnungfür Angestellte im Krankenkassendienst in der Sachbearbeitung, denendurch ausdrückliche Anordnung besonders verantwortungsvolle Aufgabenauf Dauer übertragen worden sind.3. Angestellte der BKK BVM mit gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen, dieim Außendienst die Betriebsberatung oder die Mitgliederbestandspflege verantwortlichwahrnehmen, nach Abschluß der Einarbeitungszeit von sechs Monaten.4. Angestellte der Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 1 dieses Abschnitts nachvierjähriger Tätigkeit in dieser Vergütungs- und Fallgruppe.Vergütungsgruppe V b1. Angestellte der BKK BVM mit gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen imLeistungs-, Versicherungs- und Beitragsbereich, die Kunden betreuen.2. Angestellte der BKK BVM mit gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen imVertragsbereich, die in nicht unerheblichem Umfang Prüfanträge vorbereiten.3. Angestellte der BKK BVM mit gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen, dieim Außendienst die Betriebsberatung oder die Mitgliederbestandspflege wahrnehmen,während der Einarbeitungszeit von sechs Monaten.4. Angestellte der BKK BVM mit gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen, diesich dadurch aus der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 dieses Abschnittsherausheben, daß ihnen zusätzliche oder umfassendere Aufgaben durch ausdrücklicheAnordnung zugewiesen sind.5. Angestellte der BKK BVM, die DV-Anlagen mit Mehrfachprogrammverarbeitungbedienen.

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