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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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T1 - 132 Anlage 1a, Teil II <strong>MTV</strong> AngestellteNeuauflage i.d.F. 10. Erg.-Lieferung Seite 312 Stand: 1. Januar 2001Abschnitt Z/1: Stiftung Grone-SchuleVergütungsgruppe IV b1. Ausbilder der Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 2 dieses Unterabschnittsmit entsprechender Tätigkeit in der fachbezogenen Anleitung von Rehabilitandenund Umschülern, die durch ausdrückliche Anordnung zum Ausbildungsgruppenleiterbestellt sind,nach sechsjähriger Bewährung in dieser Vergütungs- und Fallgruppe.2. Fachlehrer an der Stiftung Grone-Schule für den Unterricht in Bürokunde,Kurzschrift und Maschinenschreiben mitder Prüfung für Lehrer der Bürowirtschaft, Kurzschrift und des Maschinenschreibensoderder Zweiten Prüfung für Lehrer der Kurzschrift und des Maschinenschreibensodereiner von der Stiftung Grone-Schule als gleichwertig anerkannten Ausbildungund entsprechender Tätigkeit.3. Lehrer an der Stiftung Grone-Schule mit abgeschlossener kaufmännischerBerufsausbildung und langjähriger Berufstätigkeit nach Abschluß der Ausbildungsowie sonstige Lehrer, die aufgrund von der Stiftung Grone-Schuleanerkannter gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen (z.B. Steuerbevollmächtigte,Bilanzbuchhalter) eine entsprechende Unterrichtstätigkeitausüben.4. Fachlehrer an der Grone-Schule für EDV-Anwendertraining mit abgeschlossenerkaufmännischer Berufsausbildung oder umfassenden kaufmännischenKenntnissen und langjähriger Berufserfahrung und vertieftenFachkenntnissen in verschiedenen Bereichen der EDV-Anwendung. 1)Fußnote 1:Fachlehrer für EDV-Anwendertraining, denen durch ausdrückliche Anordnungdes Arbeitgebers die selbständige Erarbeitung und Pflege von EDV-Lehrprogrammen übertragen ist, erhalten eine Funktionszulage in Höhe vonDM 200,00 monatlich.

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