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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1a, Teil II T1 - 132Stand: 1. Januar 2001 Seite 117 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-LieferungAbschnitt D: Medizinische Hilfsberufe10. Desinfektoren mit Prüfung als ausdrücklich bestellte ständige Vertreter vonLeitern des technischen Betriebes von Desinfektionsanstalten, denen mindestens18 Desinfektoren mit Prüfung durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstelltsind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 11)11. Desinfektoren mit Prüfung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe VII Fallgruppe14, 15 oder 16 nach dreijähriger Bewährung in einer dieser Tätigkeiten.12. Diätassistentinnen mit staatlicher Anerkennung als Leiterinnen von Diätküchen,in denen durchschnittlich mindestens 50 Diätvollportionen täglich hergestelltwerden.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 10)13. Diätassistentinnen mit staatlicher Anerkennung, die als ständige Vertreterinnenvon Leiterinnen von Diätküchen, in denen durchschnittlich mindestens200 Diätvollportionen täglich hergestellt werden, durch ausdrückliche Anordnungbestellt sind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 10)14. Diätassistentinnen mit staatlicher Anerkennung als Diätküchenleiterin(§ 19 RdErl. RuPr MdI vom 5. April 1937), die als Diätküchenleiterinnen tätigsind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 15)15. Diätassistentinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit,die in nicht unerheblichem Umfange schwierige Aufgaben erfüllen.(Schwierige Aufgaben sind z.B. Diätberatung von einzelnen Patienten, selbständigeDurchführung von Ernährungserhebungen, Mitarbeit bei Grundlagenforschungim Fachbereich klinische Ernährungslehre, Herstellung und Berechnungspezifischer Diätformen bei dekompensierten Leberzirrhosen, Niereninsuffizienz,Hyperlipidämien, Stoffwechsel-Bilanz-Studien, Maldigestionund Malabsorption nach Shunt-Operationen, Kalzium-Test-Diäten, spezielleAnfertigung von Sonderernährung für Patienten auf Intensiv- und Wachstationen.)(Hierzu Protokollerklärung Nr. 12)16. Diätassistentinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeitnach sechsmonatiger Berufsausübung nach erlangter staatlicher Anerkennung.17. Frei aus redaktionellen Gründen.18. Frei aus redaktionellen Gründen.19. Krankengymnasten mit entsprechender Tätigkeit, die in nicht unerheblichemUmfange schwierige Aufgaben erfüllen. (Schwierige Aufgaben sind z.B. Krankengymnastiknach Lungen- oder Herzoperationen, nach Herzinfarkten, bei

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