13.07.2015 Aufrufe

MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1b T1 - 140Stand: 1. Januar 2002 Seite 35 i.d.F. 11. Erg.-LieferungProtokollerklärungen:Nr. 1(1) Pflegepersonen der Vergütungsgruppen Kr. I bis Kr. VII, die dieGrund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend beia) an schweren Infektionskrankheiten erkrankten Patienten (z.B.Tuberkulose-Patienten), die wegen der Ansteckungsgefahr inbesonderen Infektionsabteilungen oder Infektionsstationen untergebrachtsind,b) Kranken in geschlossenen oder halbgeschlossenen (Open-door-system)psychiatrischen Abteilungen oder Stationen,c) Kranken in geriatrischen Abteilungen oder Stationen,d) gelähmten oder an multipler Sklerose erkrankten Patientenausüben, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine monatliche Zulagevon EUR 46,02.(2)1Pflegepersonen der Vergütungsgruppen Kr. IV bis Kr. VIII, die alsa) Stationspflegerinnen oderb) Pflegepersonen in anderen Tätigkeiten mit unterstellten Pflegepersoneneingesetzt sind, erhalten die Zulage nach Absatz 1 ebenfalls, wenn alleihnen durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellten PflegepersonenAnspruch auf eine Zulage nach Absatz 1 haben. 2 Die Zulagesteht auch Pflegepersonen zu, die durch ausdrückliche Anordnungals ständige Vertreterinnen einer in Satz 1 genannten Anspruchsberechtigtenbestellt sind.Nr. 2Nr. 3Zeiten einer entsprechenden Tätigkeit außerhalb des Geltungsbereichsdieses Tarifvertrages können auf die Zeit der Tätigkeit und aufdie Bewährungszeit ganz oder teilweise angerechnet werden, sofernsie anzurechnen wären, wenn sie im Geltungsbereich dieses Tarifvertrageszurückgelegt worden wären.Soweit die Eingruppierung von der Zahl der unterstellten oder in dembetreffenden Bereich beschäftigten Personen abhängt,a) ist es für die Eingruppierung unschädlich, wenn im Organisations-und Stellenplan zur Besetzung ausgewiesene Stellen nichtbesetzt sind,b) zählen teilzeitbeschäftigte Personen entsprechend dem Verhältnisder mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit zurregelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!