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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 2 T1 - 150Stand: 1. Januar 2002 Seite 43 i.d.F. 11. Erg.-LieferungNr. 2Zu § 4 - Schriftform, NebenabredenZeitangestellte: Anlage (SR) 2 k1. Im Arbeitsvertrag ist zu vereinbaren, ob der Angestellte als Zeitangestellter,als Angestellter für Aufgaben von begrenzter Dauer oder als Aushilfsangestelltereingestellt wird.2. [1] Im Arbeitsvertrag des Zeitangestellten ist die Frist anzugeben, mit deren Ablaufdas Arbeitsverhältnis enden soll.[2] Im Arbeitsvertrag des Angestellten für eine Aufgabe von begrenzter Dauerist die Aufgabe zu bezeichnen und anzugeben, mit Ablauf welcher Frist oderdurch Eintritt welchen Ereignisses das Arbeitsverhältnis enden soll.[3] Im Arbeitsvertrag des Aushilfsangestellten ist anzugeben, ob und für welcheDauer er zur Vertretung oder zeitweilig zur Aushilfe beschäftigt wird.Nr. 3Zu § 8 - Allgemeine Pflichten1Der Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer kann aus betrieblichen Gründenauch zur Erledigung anderer Aufgaben von begrenzter Dauer sowie zur Vertretungoder zeitweiligen Aushilfe herangezogen werden. 2 In diesen Fällen gilt, fallseine höherwertige Tätigkeit übertragen wird, nur § 24 Abs. 1.Nr. 4Frei aus redaktionellen GründenNr. 5Frei aus redaktionellen Gründen

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