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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1a, Teil II T1 - 132Stand: 1. Januar 2001 Seite 137 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-LieferungAbschnitt E: Gartenbau und Landwirtschaft2. Als Fachrichtungen der gartenbau- und landwirtschaftstechnischen Angestellten,die eine einschlägige Gehilfenprüfung abgelegt und eine einschlägigeFachschule durchlaufen haben, gelten:a) Gartenbaub) Landbaumit den Fachgebieten und den Untergebieten, z.B.:In der Fachrichtung Gartenbau die Fachgebiete Baumschulen, Blumen- undZierpflanzenbau, Landschaftsgärtnerei, Obst- und Gemüsebau, Obst- undGemüseverwertung, Pflanzenschutz, Samenbau u.a.oderin der Fachrichtung Landbau die Fachgebiete Obstbau, Pflanzenbau, Pflanzenschutzu.a.3. Zu den unterstellten gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnischen Angestelltenmit Tätigkeiten mindestens der Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 1oder 3 zählen auch technische Assistenten mindestens mit Tätigkeiten derVergütungsgruppe VI b Fallgruppe 1 des Teils II Abschn. M Unterabschn. II,Gärtnermeister und Meister mindestens mit Tätigkeiten der VergütungsgruppeV c Fallgruppe 8, 9 oder 11 des Abschnitts X.4. Der Angestellte hebt sich durch das Maß seiner Verantwortung erheblich ausder Vergütungsgruppe III Fallgruppe 1 z.B. durch folgende Tätigkeiten heraus:a) Entwickeln arbeitstechnischer Verfahren in der Produktion und in der Aufbereitungder Erzeugnisse;b) Erarbeiten von Leitbildern für die Arbeitswirtschaft und für die Mechanisierungvon Betrieben oder als Muster für die Bauausführung;c) Beratung aufgrund eigener Auswertung von Arbeitstagebüchern fürschwierige Betriebsumstellungen;d) Fortbildung oder Spezialberatung von Beratungskräften der VergütungsgruppenV a bis III mehrerer Dienststellen oder vergleichbarer Beratungskräfteaußerhalb des öffentlichen Dienstes oder selbständiges Ausarbeitenvon Richtlinien für Einzelaufgaben dieser Beratungskräfte;e) Ausarbeiten von Gutachten über Anträge auf Förderungsmaßnahmen fürschwierige umfassende Betriebsumstellungen;f) Ausarbeiten von Vorschlägen für regionale Strukturprogramme aufgrundselbständiger Auswertung von Strukturdaten;g) selbständiges Bestimmen der optimalen Produktionsverfahren der verschiedenenProduktionszweige im Einzelbetrieb;h) Ausarbeiten von allgemeinen Grundsätzen und Tabellen für die Bewertungvon Wirtschaftsgütern (Werttaxen);

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