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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1b T1 - 140Stand: 1. Januar 2001 Seite 29 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-Lieferung6. Altenpflegehelferinnen der Vergütungsgruppe Kr. III Fallgruppe 2nach vierjähriger Bewährung in dieser Fallgruppe.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)7. KrankenpflegehelferinnenundPflegehelferinnen mit mindestens einjähriger Ausbildung und verwaltungseigenerAbschlußprüfungsowieAltenpflegehelferinnen mit mindestens einjähriger Ausbildung und Abschlußprüfung,die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen vona) Krankenpflegehelferinnen und Pflegehelferinnen der VergütungsgruppeKr. V Fallgruppe 3b) Altenpflegehelferinnen der Vergütungsgruppe Kr. V Fallgruppe 8c) Krankenschwestern/Altenpflegerinnen der Vergütungsgruppe Kr. Va Fallgruppe6bestellt sind.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 6)Vergütungsgruppe Kr. V1. Krankenschwestern mit entsprechender Tätigkeitnach zweijähriger Tätigkeit in Vergütungsgruppe Kr. IV Fallgruppe 1.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)2. Frei aus redaktionellen Gründen3. KrankenpflegehelferinnenundPflegehelferinnen mit mindestens einjähriger Ausbildung und verwaltungseigenerAbschlußprüfung,denen mindestens zehn Pflegepersonen durch ausdrückliche Anordnungständig unterstellt sind.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)4. Krankenschwestern, denen mindestens vier Pflegepersonen durch ausdrücklicheAnordnung ständig unterstellt sind.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)

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