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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 2 T1 - 150Stand: März 2003 Seite 17 i.d.F. 12. Erg.-LieferungAnlage (SR) 2 c: "Vereinigung" u.a.Sonderregelungen für AngestelltederderdesdesderderVereinigung <strong>Hamburg</strong>er Kindertagesstätten e.V.,Rudolf Ballin-Stiftung e.V.,Vereins für Behindertenhilfe e.V.,<strong>Hamburg</strong>er Schulvereins von 1875 e.V.,<strong>Hamburg</strong>er Blindenstiftung,<strong>Hamburg</strong>er Lebenshilfe-Werk für Menschen mitgeistiger Behinderung gGmbHNr.1Geltungsbereich1Diese Sonderregelungen gelten nicht für Angestellte in der Pflegestation des BlindenaltenheimsFalkenried Nr. 88 (<strong>Hamburg</strong>er Blindenanstalten), die im Pflegedienstständig Pflegefälle der Pflegestufen II und III betreuen. 2 Für diese Angestelltenfinden die Sonderregelungen SR 2 m Anwendung.Nr. 2Zu § 7 - Ärztliche UntersuchungFür Angestellte, denen die Förderung der Gesundheit, Erziehung, Fürsorge oderBetreuung von Kindern und Jugendlichen oder überwiegend die Betreuung der inden Heimen des Vereins für Behindertenhilfe oder des <strong>Hamburg</strong>er Lebenshilfe-Werkes untergebrachten Personen obliegt, gilt folgendes:1Der Arbeitgeber kann den Angestellten auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnissesuntersuchen lassen. 2 Auf Verlangen des Angestellten ist die Untersuchungdurchzuführen, wenn er besonderen Ansteckungsgefahren ausgesetzt war.

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