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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 2 T1 - 150Stand: 1. Januar 2001 Seite 87 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-LieferungAnlage (SR) 2 x: GROSonderregelungen für Angestellteder Stiftung Grone-Schule,der Grone Service- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H.Nr. 1Zu § 36 - Berechnung und Auszahlungder Bezüge, Vorschüsse§ 36 gilt mit der Maßgabe, daß Zahltag jeweils der letzte Kalendertag des Monatsist.Ab 1. April 1984 findet § 36 ohne Einschränkung Anwendung.Nr. 2Zu § 46 - Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung(1) § 46 gilt nicht.(2) Der Angestellte hat Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zumZwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung bei demVersorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e.V.(VBLU).

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