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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1b T1 - 140Stand: 1. Januar 2001 Seite 33 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-Lieferung1. Krankenschwestern, denen mindestens 25 Pflegepersonen durch ausdrücklicheAnordnung ständig unterstellt sind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)2. Krankenschwestern, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnenvon Krankenschwestern der Vergütungsgruppe Kr. VIII Fallgruppe 1bestellt sind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)3. Krankenschwestern der Vergütungsgruppe Kr. VI Fallgruppe 1nach fünfjähriger Bewährung in dieser Fallgruppe.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)4. Altenpflegerinnen der Vergütungsgruppe Kr. VI Fallgruppe 3nach fünfjähriger Bewährung in dieser Fallgruppe.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)5. Krankenschwester/Altenpflegerin der Vergütungsgruppe Kr. VI Fallgruppe 5nach fünfjähriger Bewährung in der jeweiligen Fallgruppe.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)Vergütungsgruppe Kr. VIII1. Krankenschwestern, denen mindestens 50 Pflegepersonen durch ausdrücklicheAnordnung ständig unterstellt sind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)2. Krankenschwestern, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnenvon Krankenschwestern der Vergütungsgruppe Kr. IX Fallgruppe 1 bestelltsind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)3. Krankenschwestern der Vergütungsgruppe Kr. VII Fallgruppe 1 oder 2nach fünfjähriger Bewährung in der jeweiligen Fallgruppe.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

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