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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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T1 - 132 Anlage 1a, Teil II <strong>MTV</strong> AngestellteNeuauflage i.d.F. 10. Erg.-Lieferung Seite 176 Stand: 1. Januar 2001Abschnitt G: WirtschaftspersonalVergütungsgruppe VI b1. Hauswirtschaftsleiterinnen mit staatlicher Prüfung oder mit staatlicher Anerkennungund entsprechender Tätigkeit nach sechsmonatiger Berufsausübungnach abgelegter staatlicher Prüfung oder nach erlangter staatlicherAnerkennung.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3, 7 und 9)2. Wirtschafterinnen mit staatlicher Prüfung, die als ständige Vertreterinnenvon Hauswirtschaftsleiterinnen mit Tätigkeiten der Vergütungsgruppe V cFallgruppe 1 durch ausdrückliche Anordnung bestellt sind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)Vergütungsgruppe VII1. Hauswirtschaftsleiterinnen mit staatlicher Prüfung oder mit staatlicher Anerkennungund entsprechender Tätigkeit während der ersten sechs Monateder Berufsausübung nach abgelegter staatlicher Prüfung oder nach erlangterstaatlicher Anerkennung.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 9)2. Wirtschafterinnen mit staatlicher Prüfung, die als ständige Vertreterinnenvon Hauswirtschaftsleiterinnen mit Tätigkeiten der Vergütungsgruppe VI bFallgruppe 1 durch ausdrückliche Anordnung bestellt sind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)3. Frei aus redaktionellen Gründen.4. Wäschereileiter im Senator-Neumann-Heim.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)Vergütungsgruppe VIIIWirtschafterinnen mit staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit, soweitnicht anderweitig eingruppiert.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)

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