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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1a, Teil II T1 - 132Stand: 1. Januar 2001 Seite 119 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-LieferungAbschnitt D: Medizinische Hilfsberufegenologischen Funktionsdiagnostik, meßtechnische Aufgaben und Hilfeleistungbei der Verwendung von radioaktiven Stoffen sowie schwierige medizinisch-fotografischeVerfahren.)(Hierzu Protokollerklärung Nr. 12)27. Medizinisch-technische Assistentinnen mit entsprechender Tätigkeit nachsechsmonatiger Berufsausübung nach erlangter staatlicher Erlaubnis.28. Medizinisch-technische Gehilfinnen mit staatlicher Prüfung nach zweisemestrigerAusbildung und mit entsprechender Tätigkeit, die in nicht unerheblichemUmfange schwierige Aufgaben im Sinne der Fallgruppe 26 erfüllen, soweitdiese nicht den medizinisch-technischen Assistentinnen vorbehalten sind, undsonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungenentsprechende Tätigkeiten ausüben, nach vierjähriger Bewährung indieser Tätigkeit.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 12)29. Orthoptistinnen mit staatlicher Anerkennung oder mit mindestens zweijährigerFachausbildung an Universitätskliniken oder medizinischen Akademien mitPrüfung und entsprechender Tätigkeit, die in nicht unerheblichem Umfangeschwierige Aufgaben erfüllen. (Schwierige Aufgaben sind z.B. die Behandlungeingefahrener beidäugiger Anomalien, exzentrischer Fixationen und Kleinstanomalien.)(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 12)30. Orthoptistinnen mit staatlicher Anerkennung oder mit mindestens zweijährigerFachausbildung an Universitätskliniken oder medizinischen Akademien mitPrüfung und entsprechender Tätigkeit nach sechsmonatiger Berufsausübungnach erlangter staatlicher Anerkennung bzw. nach Abschluß der genanntenFachausbildung.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)31. Pharmazeutisch-technische Assistenten mit entsprechender Tätigkeit, die innicht unerheblichem Umfange schwierige Aufgaben erfüllen.(Schwierige Aufgaben sind z.B.:In der chemisch-physikalischen Analyse: gravimetrische, tritrimetrischeund photometrische Bestimmungen einschließlich Komplexometrie, Leitfähigkeitsmessungenund chromatographische Analysen.In der Pflanzenanalyse: Anfertigung mikroskopischer Schnitte. SchwierigeIdentitäts- und Reinheitsprüfungen nach dem Deutschen Arzneibuch(Chemikalien, Drogen).Herstellung und Kontrolle steriler Lösungen der verschiedensten Zusammensetzungenin größerem Umfang unter Verwendung moderner Apparaturen.

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