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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1a, Teil II T1 - 132Stand: 1. Januar 2001 Seite 91 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-LieferungAbschnitt B: Datenverarbeitungbb) gleichzeitig Stapel- und Dialogverarbeitung durchzuführensind undin der Stapelverarbeitung mindestens vier Jobs gleichzeitigverarbeitet werden undin der Dialogverarbeitung mindestens zehn Benutzerstationenangeschlossen und aktiv sindodercc)gleichzeitig Stapel- und Dialogverarbeitung durchzuführensind undin der Stapelverarbeitung mindestens drei Jobs gleichzeitigverarbeitet werden und in der Dialogverarbeitung entwedermindestens 50 Benutzerstationen angeschlossen und aktivsind oder mindestens zwei verschiedenartige und voneinanderunabhängige Dialoganwendungen mit insgesamtmindestens 20 angeschlossenen und aktiven Benutzerstationenzu betreiben sindoderdd) Dialogverarbeitung gleichzeitig im Teilnehmer- und Teilhaberbetriebdurchzuführen ist und entwedermindestens 100 Benutzerstationen angeschlossen und aktivsind odermindestens drei verschiedenartige und voneinander unabhängigeDialoganwendungen mit insgesamt mindestens 60angeschlossenen und aktiven Benutzerstationen zu betreibensind.d)1Ein Job im Sinne dieser Protokollerklärung umfaßt ein Anwendungsprogrammoder mehrere Anwendungsprogramme, die arbeitstechnischzusammengefaßt sind und ggf. von einer katalogisiertenFolge von Steueranweisungen gesteuert werden.2Die Zahl der gleichzeitig zu verarbeitenden Jobs ergibt sich ausder Summe der Jobzeiten geteilt durch die produktive Betriebszeit.3Jobzeit ist die Zeit, in der sich ein Job in der DV-Anlage aktiv umRessourcen bemüht.4Produktive Betriebszeit ist die Zeit, in der die DV-Anlage derMaschinenbedienung zur Durchführung von Stapelverarbeitungbetriebsbereit zur Verfügung steht; nicht eingerechnet werdenZeiten der Wartung und technischer Störungen sowie Zeiten, indenen die DV-Anlage wegen Systemgenerierung, Systemstartsoder Dialogbetriebs dem Operating selbst nicht zur Verfügungsteht.

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