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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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T1 - 150 Anlage 2 <strong>MTV</strong> AngestellteNeuauflage i.d.F. 10. Erg.-Lieferung Seite 4 Stand: 1. Januar 2001HADAG: Anlage (SR) 2 aNr. 6Zu § 18 - Arbeitsversäumnis1. Bei Unfällen ist sofort der Unfallarzt aufzusuchen.2.1Die Wiederaufnahme der Arbeit ist bis spätestens 13.00 Uhr des Vortagesanzuzeigen. 2 Diese Regelung gilt nicht für in Urlaub befindliche Angestellte.Nr. 7Zu § 19 - BeschäftigungszeitDie Unterabsätze 2 und 3 des Absatzes 1 finden mit Ausnahme des Satzes 1 desUnterabsatzes 3 keine Anwendung.Nr. 8Zu § 20 - DienstzeitEs gelten nur die Absätze 1 und 5.Nr. 9Frei aus redaktionellen Gründen.Nr. 10Zu § 33 - Zulagen1. Schiffsführer erhalten eine Maschinenzulage, wenn sie die Maschinenanlageselbst zu fahren haben; sie beträgt für jeden Einsatztaga) auf dem Fahrgastschiff MS Max Brauer 100 v.H.b) im übrigen 65 v.H.des Stundenvergütungssatzes der Vergütungsgruppe VI b (§ 35 Abs. 3 Unterabs.1).2. Absätze 1 und 3 finden keine Anwendung.

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