13.07.2015 Aufrufe

MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

T1 - 150 Anlage 2 <strong>MTV</strong> AngestellteNeuauflage i.d.F. 10. Erg.-Lieferung Seite 30 Stand: 1. Januar 2001DESY/GKSS: Anlage (SR) 2 fe) Angestellten im Dokumentationsdienst,f) Angestellten im Programmierdienst,g) Angestellten als Übersetzerkann im Einzelfall eine jederzeit widerrufliche Zulage gewährt werden, wennder Angestellte Forschungsaufgaben vorbereitet, durchführt oder auswertet.Die Zulage darf höchstens das Fünffache des Unterschiedsbetrages zwischenden Grundvergütungen der ersten und der zweiten Lebensaltersstufe der Vergütungsgruppedes Angestellten betragen. 3 Der Widerruf wird mit Ablauf deszweiten auf den Zugang des Widerrufs folgenden Kalendermonats wirksam,es sei denn, die Zulage wird deswegen widerrufen, weil der Angestellte in eineandere Vergütungsgruppe eingruppiert wird oder eine Zulage nach § 24 erhält.Günstigere Regelungen, die bis zum 1. Juli 1962 in den Arbeitsverträgen getroffensind, bleiben unberührt.(4) Die nach dem Tarifvertrag über die Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen vom1. Mai 1961, abgeschlossen zwischen der Gesellschaft fürKernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt mbH und der DeutschenAngestellten-Gewerkschaft, zu gewährenden Leistungen werden auf dieNachtdienstentschädigung (§ 33 Abs. 5) und die Wechselschichtzulageangerechnet.Protokollerklärung zu Absatz 3 Unterabsatz 2:Außertarifliche Zulagen, die bis zum 1. Juli 1962 für eine zusätzliche Alters- undHinterbliebenenversorgung gewährt worden sind, fallen nicht hierunter.Nr. 7Frei aus redaktionellen Gründen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!