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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1a, Teil II T1 - 132Stand: 1. Januar 2001 Seite 87 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-LieferungAbschnitt B: Datenverarbeitung4. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung mittlerenSchwierigkeitsgrad hat, und denen durch ausdrückliche Anordnung besondereBefugnisse übertragen worden sind.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2, 5 und 6)Vergütungsgruppe V b1. Angestellte mit abgeschlossener einschlägiger Fachhochschulausbildung(z.B. Informatiker) und entsprechender Tätigkeit, die DV-Anlagen bedienen,wenn die Bedienung hohen Schwierigkeitsgrad hat.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)2. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung hohenSchwierigkeitsgrad hat,nach einjähriger Einarbeitungszeit in Vergütungsgruppe V c Fallgruppe1 dieses Unterabschnitts.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2, 5 und 9)3. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung mittlerenSchwierigkeitsgrad hat,nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 2dieses Unterabschnitts.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2, 5 und 7)4. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung einfachenSchwierigkeitsgrad hat, und denen durch ausdrückliche Anordnung besondereBefugnisse übertragen worden sind.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2, 5 und 8)

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