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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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T1 - 140 Anlage 1b <strong>MTV</strong> AngestellteNeuauflage i.d.F. 10. Erg.-Lieferung Seite 6 Stand: 1. Januar 20014. Krankenschwestern, die in besonderen Behandlungs- und Untersuchungsräumenin mindestens zwei Teilgebieten der Endoskopie tätig sind.5. Krankenschwestern in Polikliniken (Ambulanzbereichen) oder Ambulanzen/Nothilfen mit entsprechender Tätigkeit.6. Krankenschwestern, die Gipsverbände in Gipsräumen anlegen.7. Krankenschwestern, die im EEG-Dienst tätig sind.8. Krankenschwestern, denen mindestens fünf im Krankentransportdienst tätigePflegepersonen durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)9. Krankenschwestern, die Pflegeaufgaben an Patienten von psychiatrischenoder neurologischen Krankenhäusern, die nicht in diesen Krankenhäusern untergebrachtsind, zu erfüllen haben.10. Krankenschwestern, die in psychiatrischen oder neurologischen Krankenhäusernpsychisch kranke Patienten bei der Arbeitstherapie betreuen.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)11. Frei aus redaktionellen Gründen.12. Krankenschwestern, die in Kinderkrankenhäusern oder Kinderfachabteilungender Milchküche oder der Frauenmilchsammelstelle vorstehen.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 7)13. Krankenschwestern, die dem zentralen Sterilisationsdienst vorstehen.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 7)14. Krankenschwestern, die im Operationsdiensta) als Operationsschwestern oderb) als Anästhesieschwesterntätig sindoderin der großen Chirurgie für die fachgerechte Lagerung verantwortlich sind.15. Krankenschwestern, die die Herz-Lungen-Maschine vorbereiten und währendder Operation zur Bedienung der Maschine herangezogen werden.16. Krankenschwestern, die in Einheiten für Intensivmedizin tätig sind.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)17. Krankenschwestern, die dem Arzt in erheblichem Umfange bei Herzkatheterisierungen,Dilatationen oder Angiographien unmittelbar assistieren.

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