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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1a, Teil II T1 - 132Stand: 1. Januar 2001 Seite 247 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-LieferungAbschnitt N: Schreib- und Fernschreibdienstoder - außer in den Fällen des Satzes 2 erster Halbsatz - in eine andereVergütungsgruppe eingruppiert wird oder eine persönliche Zulage nach §24 erhält.II.Angestellte im FernschreibdienstVergütungsgruppe VI b1. Angestellte im Fernschreibdienst, die die Aufsicht über mindestens siebenweitere Angestellte im Fernschreibdienst führen.2. Angestellte im Fernschreibdienst, die an vollautomatischen FernschreibundSpeichervermittlungen das Steuerpult und den Überlaufplatz bedienensowie Ersatzschaltungen vornehmen.Vergütungsgruppe VII1. Angestellte im Fernschreibdienst mit besonderen Kenntnissen auf demGebiet des Fernschreibwesens, die mindestens fünf Minuten lang mit mindestens270 Anschlägen in der Minute fehlerfrei schreiben können.1) 2)2. Angestellte im Fernschreibdienst nach dreijähriger Bewährung als Fernschreiberin der Vergütungsgruppe VIII. 2)(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)Fußnote 1):1Erhalten nach zwölfjähriger Bewährung in einer Tätigkeit der VergütungsgruppeVII - mit Ausnahme einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe VII Fallgruppe2 des Teils I - eine monatliche Zulage in Höhe von 9,5 v.H. der Anfangsgrundvergütung( § 27 Abschn. A Abs. 1) der Vergütungsgruppe VII. 2 Bei derBerechnung sich ergebende Bruchteile eines Pfennigs unter 0,5 sind abzurunden,Bruchteile von 0,5 und mehr sind aufzurunden. § 23 a gilt sinnge-3mäß.Fußnote 2):1Erhalten für die Dauer der ihnen übertragenen Tätigkeit als Schichtführer einemonatliche Funktionszulage in Höhe von 8 v.H. der Anfangsgrundvergütung(§ 27 Abschn. A Abs. 1) der Vergütungsgruppe VII, wenn neben ihnenmindestens ein weiterer Funkfernschreiber, Fernschreiber oder Fernsprecherin dieser Schicht tätig ist und sie für den ordnungsgemäßen Ablauf ihrerSchicht verantwortlich sind. 2 Bei der Berechnung sich ergebende Bruchteileeines Pfennigs unter 0,5 sind abzurunden, Bruchteile von 0,5 und mehr sind

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