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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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T1 - 132 Anlage 1a, Teil II <strong>MTV</strong> AngestellteNeuauflage i.d.F. 10. Erg.-Lieferung Seite 290 Stand: 1. Januar 2001Abschnitt W: Verein für BehindertenhilfeVergütungsgruppe VII1. Angestellte im Betreuungsdienst in Wohngruppen mit abgeschlossener Berufsausbildungals Heilerziehungshelferin, Altenpflegehelferin oder Krankenpflegehelferin.2. Angestellte im Betreuungsdienst in Wohngruppen mit abgeschlossener mindestenszweieinhalbjähriger Berufsausbildung.3. Wirtschafterinnen mit staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit inWohngruppen.4. Angestellte in der Tätigkeit von Wirtschafterinnen in Wohngruppennach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VIII.Vergütungsgruppe VIIIAngestellte in der Tätigkeit von Wirtschafterinnen in Wohngruppen.Fußnote 1:Diese Angestellten erhalten nach vierjähriger Bewährung in dieser Fallgruppe einemonatliche Vergütungsgruppenzulage in Höhe von 7,5 v.H. der Anfangsgrundvergütung(§ 27 Abschnitt A Abs. 1) der Vergütungsgruppe IV b.Fußnote 2:Diese Angestellten erhalten eine Funktionszulage in Höhe von 7,5 v.H. der Anfangsgrundvergütungihrer Vergütungsgruppe, wenn sie durch ausdrückliche Anordnungals stellvertretende Leiterin einer Wohngruppe in gruppengegliedertenWohnstätten bestellt sind.

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