13.07.2015 Aufrufe

MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

T1 - 132 Anlage 1a, Teil II <strong>MTV</strong> AngestellteNeuauflage i.d.F. 10. Erg.-Lieferung Seite 84 Stand: 1. Januar 2001Abschnitt B: DatenverarbeitungVII. Angestellte in der MaschinenbedienungVorbemerkungen:(1) 1 Unter diesen Unterabschnitt fallen Angestellte, die Zentraleinheiten vonDV-Anlagen oder DV-Geräte bedienen, sowie Angestellte, die LeitungsundKoordinierungstätigkeiten ausüben, wie sie üblicherweise bei der Maschinenbedienunganfallen können (z.B. Leitung eines Maschinensaals,Leitung einer Schicht).2Angestellte, die bei Erledigung ihrer Fachaufgaben DV-Anlagen oder DV-Geräte benutzen (z.B. Angestellte in der Textverarbeitung, an Schalterterminals,an Abfragebildschirmen, in der Maschinenbuchhaltung von Amtskassenund Zahlstellen, in der Nachrichtenübermittlung), fallen nicht unterdiesen Unterabschnitt.(2) Unter Bedienung von DV-Anlagen oder DV-Geräten wird das Inbetriebsetzen,Steuern, Überwachen, Rüsten und Abschalten verstanden.(3) DV-Geräte sind technische Einrichtungen wie Bandgeräte, Platteneinheiten,Drucker oder Belegleser, die nicht alle Merkmale, aber mindestens einMerkmal einer DV-Anlage erfüllen.(4) Bei technischen Einrichtungen, die sowohl in der Funktion eines DV-Gerätes, sofern sie mit einem zentralen Rechner verbunden und von diesemgesteuert sind, als auch in der Funktion einer selbständigen DV-Anlage betrieben werden können (z.B. RJE-Stationen - das sind räumlichabgesetzte Maschinen mit Ein- und Ausgabefunktionen zur Stapelverarbeitungauf DV-Anlagen -, Datensammelsysteme), kommt es für die Eingruppierungdarauf an, in welcher Funktion diese technischen Einrichtungenüberwiegend genutzt werden.(5) Der Schwierigkeitsgrad der Bedienung von DV-Anlagen wird - bezogen aufdie von dem Angestellten zu bedienende Steuerungseinrichtung (z.B.Steuerpult, Bedienfeld, Konsolbildschirm) - durch die Nutzungsform bestimmt,die entsprechende Hardware - Konfigurationen und Systemsoftware(Protokollerklärung Nr. 1 zu Unterabschnitt IV) voraussetzt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!