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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1a, Teil II T1 - 132Stand: 1. Januar 2001 Seite 171 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-LieferungAbschnitt G: Wirtschaftspersonal4. Hauswirtschaftsleiterinnen mit staatlicher Prüfung oder mit staatlicher Anerkennung,denen in Anstalten mit mindestens 750 planmäßigen Bettendie Anforderung, Pflege und Verwaltung (einschließlich Annahme undAusgabe) der Wäsche obliegen.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 7)Vergütungsgruppe VII1. Wäschereileiter in Wäschereien mit einer Jahresleistung von mehr als 80 tSchmutzwäsche.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)2. Angestellte, die als ständige Vertreter von Wäschereileitern mit Tätigkeitender Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 1 durch ausdrückliche Anordnungbestellt sind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)3. Nähereileiter, denen mehr als 18 Arbeitnehmer durch ausdrückliche Anordnungständig unterstellt sind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 7)4. Angestellte im Wirtschaftsdienst als Leiter der Wäschetauschstelle inKrankenanstalten mit mindestens 1000 planmäßigen Betten.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 8)5. Wirtschafterinnen mit staatlicher Prüfung, denen in Anstalten mit mindestens300 planmäßigen Betten die Anforderung, Pflege und Verwaltung(einschließlich Annahme und Ausgabe) der Wäsche obliegen.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)

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