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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1a, Teil II T1 - 132Stand: 1. Januar 2001 Seite 343 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-LieferungFußnote 1:Abschnitt Z/10: <strong>Hamburg</strong>er Blindenstiftung1Diese Angestellten erhalten nach vierjähriger Bewährung in dieser Vergütungsgruppeeine monatliche Vergütungsgruppenzulage in Höhe von 7,5 v.H. der Anfangsgrundvergütung(§ 27 Abschnitt A Abs. 1) der Vergütungsgruppe IV b. 2 Beider Berechnung sind sich ergebende Bruchteile eines Pfennigs unter 0,5 abzurunden,Bruchteile von 0,5 und mehr sind aufzurunden. 3 Die Vergütungsgruppenzulagegilt bei der Bemessung des Sterbegeldes (§ 41) und des Übergangsgeldes(§ 63) als Bestandteil der Grundvergütung.Fußnote 2:1Diese Angestellten erhalten eine Funktionszulage in Höhe von 7,5 v.H. der Anfangsgrundvergütungihrer Vergütungsgruppe. 2 Bei der Berechnung sind sich ergebendeBruchteile eines Pfennigs unter 0,5 abzurunden, Bruchteile von 0,5 undmehr sind aufzurunden. 3 Die Vergütungsgruppenzulage gilt bei der Bemessungdes Sterbegeldes (§ 41) und des Übergangsgeldes (§ 63) als Bestandteil derGrundvergütung.

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