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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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T1 - 140 Anlage 1b <strong>MTV</strong> AngestellteNeuauflage i.d.F. 10. Erg.-Lieferung Seite 20 Stand: 1. Januar 200111. Altenpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung/Abschlußprüfung als LeitendeAltenpflegerinnen in Einrichtungen, in denen mindestens 150 Pflegepersonenbeschäftigt sind.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 6 und 25)12. Altenpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung/Abschlußprüfung und mindestenseinjähriger erfolgreich abgeschlossener Fachausbildung an Schulen fürUnterrichtsaltenpflegerinnen, die als Leitende Unterrichtsaltenpflegerinnen anSchulen für Altenpflege mit durchschnittlich mindestens 80 Lehrgangsteilnehmerntätig sind.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 22, 24 und 28)13. Altenpflegerinnen der Vergütungsgruppe Kr. VIII Fallgruppen 15 bis 18nach fünfjähriger Bewährung in der jeweiligen Fallgruppe.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)Vergütungsgruppe Kr. X1. Krankenschwestern, denen mehrere Stationen, Pflegegruppen oder abgegrenzteFunktionsbereiche mit insgesamt mindestens 192 Pflegepersonendurch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 6, 12 und 16)2. Leitende Krankenschwestern in Krankenhäusern bzw. Pflegebereichen, in denenmindestens 300 Pflegepersonen beschäftigt sind.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 6, 20 und 21)3. Krankenschwestern, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnenvon Leitenden Krankenschwestern der Vergütungsgruppe Kr. XI Fallgruppe1 bestellt sind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 8)4. Krankenschwestern mit mindestens einjähriger erfolgreich abgeschlossenerFachausbildung an Schulen für Unterrichtsschwestern, die als Leitende Unterrichtsschwesternan Krankenpflegeschulen oder Schulen für Krankenpflegehilfemit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern tätig sind.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 22 und 26)5. Krankenschwestern der Vergütungsgruppe Kr. IX Fallgruppen 1 bis 7nach fünfjähriger Bewährung in der jeweiligen Fallgruppe.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

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