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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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T1 - 131 Anlage 1a, Teil I <strong>MTV</strong> AngestellteNeuauflage i.d.F. 10. Erg.-Lieferung Seite 28 Stand: 1. Januar 20012b. Angestellte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe3 b heraushebt, daß sie aufgrund der angegebenen tatsächlichen Verhältnissedie für die Errechnung und Zahlbarmachung der Vergütungen oderLöhne einschließlich der Krankenbezüge, Urlaubsvergütungen oder Urlaubslöhneim DV-Verfahren notwendigen Merkmale und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungenfeststellen, die erforderlichen Arbeiten (z.B. Feststellen derVersicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung,Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) und Kontrollen zur maschinellenBerechnung verantwortlich vornehmen sowie den damit zusammenhängendenSchriftwechsel selbständig führen,nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 9.(Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn der Angestellte die Beschäftigungszeit,die Dienstzeit sowie die Grundvergütung nach den §§ 27, 28 unddie Gesamtvergütung nach § 30 bei der Einstellung nicht festzusetzen und Abtretungenund Pfändungen nicht zu bearbeiten hat).(Hierzu Protokollerklärung Nr. 8)3. Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung für den gehobenen Dienstan wissenschaftlichen Bibliotheken (Diplombibliothekare) mit entsprechenderTätigkeit sowie Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrerErfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. *)4. Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung für den bibliothekarischenDienst an öffentlichen Büchereien (Diplombibliothekare) mit entsprechenderTätigkeit sowie Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrerErfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. *)5. Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung für den gehobenen Archivdienstin der Tätigkeit von Archivinspektoren sowie Angestellte, die aufgrundgleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeitenausüben, ferner entsprechende Angestellte in Museen und anderen wissenschaftlichenAnstalten. *)6. Leiter von Registraturen, deren Tätigkeit sich durch die besondere Bedeutungder Registratur aus der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 6 heraushebt. *)6 a. Leiter einer nach Sachgesichtspunkten vielfach gegliederten Registratur, denenmindestens fünf Registraturangestellte, davon zwei mindestens der VergütungsgruppeVI b Fallgruppe 19 ständig unterstellt sind.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 22 und 24)7.bis Frei aus redaktionellen Gründen.11.

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