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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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T1 - 132 Anlage 1a, Teil II <strong>MTV</strong> AngestellteNeuauflage i.d.F. 10. Erg.-Lieferung Seite 70 Stand: 1. Januar 2001Abschnitt B: DatenverarbeitungV. Angestellte in der DatenerfassungVorbemerkungen:(1) 1 Datenerfassung im Sinne dieses Unterabschnitts ist die Bedienung einesGerätes mit Tastatur (Alphazeichen, numerische Zeichen sowie Satz- undSonderzeichen) oder mit sonstigen Erfassungshilfen (z.B. Funktionstasten,Lichtstift, Digitizer), uma) Daten von Vorlagen in eine DV-Anlage, ein programmgesteuertes Datenerfassungs-bzw. Datensammelsystem oder auf einen Datenträger(z.B. Lochkarte, Lochstreifen, Magnetband, Diskette) für Zwecke derDatenverarbeitung zu übertragen oderb) die Richtigkeit und Vollständigkeit der Datenerfassung zu prüfen undfestgestellte Fehler (Abweichung der erfaßten Daten von den Vorlagen)zu berichtigen,ohne daß - außer in den Fällen der Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 4dieses Unterabschnitts - die Daten inhaltlich verändert werden.2Datenerfassung im Sinne dieses Unterabschnitts ist auch die Leitung vonDatenerfassungsgruppen.(2) Die Tätigkeit von Schreibkräften in der Texterfassung, z.B. die Direkteingabein Texterfassungsautomaten oder in andere Texterfassungsmediensowie die Fertigung von Schreiben oder sonstigen geschlossenen Textteilenin maschinenlesbaren Schriftarten ( z.B. OCR-Schrift), ist keine Datenerfassungim Sinne dieses Unterabschnitts.(3) Angestellte, die zur Erledigung ihrer fachlichen Aufgaben auch Daten erfassen(z.B. bei wissenschaftlich-technischen Berechnungen im Dialog, beider Fortschreibung von Datenbeständen einschließlich Auskünften ausden Beständen, im Schalterdienst - z. B. in Kassen und Sparkassen-, imMeldewesen, im Kfz-Halterregister, bei der Patientenaufnahme in Krankenhäusern,bei Buchhaltungstätigkeiten, bei der Lagerhaltung), fallennicht unter diesen Unterabschnitt.Vergütungsgruppe V bAngestellte, denen eine oder mehrere Gruppen mit insgesamt mindestens40 Angestellten in der Datenerfassung durch ausdrückliche Anordnung ständigunterstellt sind.

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