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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1a, Teil II T1 - 132Stand: 1. Januar 2001 Seite 93 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-LieferungAbschnitt B: DatenverarbeitungNr. 4Außergewöhnliche Anforderungen liegen vor, wenn gleichzeitig Stapel-und Dialogverarbeitung durchzuführen sind unda) in der Stapelverarbeitung mindestens zehn Jobs gleichzeitig verarbeitetwerden oderb) in der Dialogverarbeitung bei Einsatz von mindestens 150 angeschlossenenund aktiven Benutzerstationen mindestens zu einemDrittel Aufgaben der Überwachung (Fehleranalyse und -beseitigung) von Datenfernverarbeitungsnetzen wahrzunehmensind.Die Protokollerklärung Nr. 2 Buchst. d gilt entsprechend.Nr. 5Angestellte im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind Angestelltemit einer DV-Aus- oder -Fortbildung, deren Inhalt und Umfangmindestens das DV-Grund- und -Fachwissen vermittelt hat, wie esden Rahmenrichtlinien für die DV-Aus- und -Fortbildung in deröffentlichen Verwaltung (BAnz. Nr. 95 a vom 22. Mai 1981) fürBeschäftigte in der Maschinenbedienung (Bediener von DV-Anlagen)entspricht,mit Kenntnissen der eingesetzten DV-Anlagen und Systemsoftwaresowiemit einer praktischen Ausbildung oder einer praktischen Tätigkeit vonmindestens sechs Monaten in der Maschinenbedienung.Nr. 6Besondere Befugnisse im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals liegenvor, wenn dem Angestellten in der Bedienung von DV-Anlagen durchausdrückliche Anordnung für bestimmte DV-Anlagen und DV-Gerätezusätzlich die folgenden Aufgaben in der Schicht übertragen sind:a) Verantwortung für die DV-Anlagen und DV-Geräte (z.B. Reinigung,Abnahme der Inspektionen, Kontrolle der Störanfälligkeit)und für die betriebliche Sicherheit,b) Entscheidungen bei Störungen im Betriebsablauf,c) Entscheidungen über die Prioritätensteuerung während der Verarbeitung,die - unter Berücksichtigung der Benutzeranforderungensowie aufgrund der Vorgaben der Produktionssteuerung -eine möglichst wirtschaftliche Ausnutzung der DV-Anlage gewährleisten,d) fachliche Leitung der übrigen zur Bedienung der DV-Anlagen undDV-Geräte eingesetzten Angestellten unde) Maschinen- und Arbeitsübergabe.

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