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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1a, Teil I T1 - 131Stand: 1. Januar 2001 Seite 33 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-LieferungVergütungsgruppe VII1a. Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.(Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf dasgesamte Gebiet der Verwaltung (des Betriebes), bei der der Angestellte beschäftigtist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis des Angestellten muß aber sogestaltet sein, daß er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitigerFachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.) *)(Hierzu Protokollerklärung Nr. 9)1b. Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.(Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriftenund Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.) *)(Hierzu Protokollerklärung Nr. 9)1c. Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,deren Tätigkeit sich dadurch aus der Vergütungsgruppe VIII Fallgruppe1 a heraushebt, daß sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisseerfordert,nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VIII Fallgruppe 1 b.(Der Klammersatz zu Fallgruppe 1 b gilt.)(Hierzu Protokollerklärung Nr. 9)2. Angestellte, die nach mit dem Hinweiszeichen *) gekennzeichneten Tätigkeitsmerkmalenin der Vergütungsgruppe VIII eingruppiert sind,nach dreijähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe VIII.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 15)3. Maschinenbucher auf Arbeitsplätzen mit umfangreichen und vielseitigem Buchungsanfall.*) - Fußnote 1 -4. Berechner von Dienst- oder Versorgungsbezügen, von Vergütungen oderLöhnen einschließlich der Krankenbezüge, Urlaubsvergütungen oder Urlaubslöhne,deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. *)(Hierzu Protokollerklärung Nr. 8)5. Leiter von Registraturen. *)(Hierzu Protokollerklärung Nr. 23)

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