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MTV - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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<strong>MTV</strong> Angestellte Anlage 1b T1 - 140Stand: 1. Januar 2001 Seite 5 Neuauflage i.d.F. 10. Erg.-Lieferung1. Krankenschwestern mit entsprechender Tätigkeit.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)2. KrankenpflegehelferinnenundPflegehelferinnen mit mindestens einjähriger Ausbildung und verwaltungseigenerAbschlußprüfungder Vergütungsgruppe Kr. III Fallgruppen 1 bis 3nach vierjähriger Bewährung in der jeweiligen Fallgruppe,frühestens jedoch nach sechsjähriger Berufstätigkeit nach Erlangung derstaatlichen Erlaubnis bzw. Ablegung der verwaltungseigenen Abschlußprüfung.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 4)3. Wochenpflegerinnen der Vergütungsgruppe Kr. III Fallgruppe 4nach vierjähriger Bewährung in dieser Fallgruppe.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)4. Hebammen mit entsprechender Tätigkeit.5. Altenpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung/Abschlußprüfung mit entsprechenderTätigkeit.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)6. Altenpflegehelferinnen der Vergütungsgruppe Kr. III Fallgruppe 5nach vierjähriger Bewährung in dieser Fallgruppe.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)Vergütungsgruppe Kr. V1. Krankenschwestern mit entsprechender Tätigkeitnach zweijähriger Tätigkeit in Vergütungsgruppe Kr. IV Fallgruppe 1.(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)2. Krankenschwestern, die in Dialyseeinheiten Kranke pflegen sowie die Gerätebedienen und überwachen.3. Krankenschwestern in Blutzentralen mit entsprechender Tätigkeit.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)

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