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VdB als Rettungsanker für Versagerkoalition

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Nur Freiheitliche wagen Kritik an der Wiederkandidatur Alexander Van der Bellens

4 Schwerpunkt Neue Freie

4 Schwerpunkt Neue Freie Zeitung Vor wenigen Tagen präsentierte die zuständige EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Netz. Der Titel des Entwurfs der Europäischen Verordnung und die darin formulierten ersten Zeilen der erläuternden Begründung, die durch das Aufzeigen aktueller Zahlen und Studien zur Kindesmissbrauchs-Thematik die Notwendigkeit des Gesetzesvorschlages in den Vordergrund stellt, lassen auf den ersten Blick ein unterstützenswertes Anliegen vermuten. Bei näherer Betrachtung der 135 Seiten umfassenden Verordnung stellte sich aber eine weitere drohende und vor allem verheerende Fehlentwicklung auf EU-Ebene heraus. Abgesehen davon, dass die Zuständigkeit der Europäischen Union in derartigen Bereichen in Frage zu stellen ist, verfolgt und bewirkt die Europäische Kommission unter dem Deckmantel des Kampfes gegen die Verbreitung von Darstellungen von Kindesmissbrauch im Internet mit dem vorgelegten Verordnungsentwurf im Ergebnis die flächendeckende Massenüberwachung samt Vorratsdatenspeicherung aller Bürger innerhalb der Europäischen Union. Der Schutz Minderjähriger vor Missbrauch und sexuellen Übergriffen im Allgemeinen aber auch gerade in den digitalen Sphären ist ein ernstes Anliegen, das entschlossene und vor allem zielgerichtete Maßnahmen verdient. Der Vorschlag der Kommissi- Foto: FPÖ Der EU-Vorstoß zur Chat- Überwachung ist ein neuer Anschlag auf die Grundrechte Von Harald Stefan, FPÖ-Justizsprecher on ist aber aufgrund einer völlig überschießenden Regelung absolut ungeeignet und mit unseren freiheitlichen Vorstellungen einer Gesellschaft absolut unvereinbar, wie sich nachfolgend zeigen wird: Konkret sollen nämlich private Anbieter von E-Mail-Services, Kommunikationsplattformen wie WhatsApp, Telegram und Co. und überhaupt sämtliche Anbieter von Kommunikationsdiensten im Netz künftig in die Pflicht genommen werden, um die Überwachung der Kommunikation ihrer Nutzer sicherzustellen. Die technische Um- „Der Vorschlag der Kommission ist aber aufgrund einer völlig überschießenden Regelung absolut ungeeignet und mit unseren freiheitlichen Vorstellungen einer Gesellschaft absolut unvereinbar.“ setzung der Überwachung überlässt die Europäische Kommission freilich den Anbietern selbst. Im Falle von jenen Kommunikationsplattformen, die eine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2E) anbieten, die den Nutzern des Dienstes die Versendung sicher verschlüsselter Nachrichten ermöglicht, sieht die vorgeschlagene EU-Verordnung gar ein De-facto-Verbot von verschlüsselten Chats vor. Denn auch sicher verschlüsselte Korrespondenz sollen zukünftig einer Überwachung zugänglich gemacht werden. A u f - grund einer sogenannten „Detection Order“ (Durchsuchungsbefehl), Foto: twitter.com/vonderleyen die von einer neu zu errichtenden EU-Behörde („EU-Centre“) in Den Haag mit rund 100 Mitarbeitern zu erlassen sein wird, haben jene Anbieter von Kommunikationsdiensten im Netz die angefragten Datensätze sicherzustellen, den Datenverkehr auf Vorrat zu speichern und in Folge mit Algorithmen zu durchsuchen. Für uns Freiheitliche besteht kein Zweifel, dass diese geplante lückenlose Kontrolle sämtlicher Kommunikationskanäle aller europäischen Bürger im digitalen Raum eine Missachtung von Grundrechten darstellt, die mit unserer liberal geprägten Grundhaltung und geltendem Recht nicht vereinbar ist. Dieses mehr als fragwürdige Gesetzesvorhaben der Europäischen Kommission stößt aber nicht nur auf nationaler Ebene auf Kritik. Auch Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europaparlament, schlägt in dieselbe Kerbe und sieht mit dem Vorschlag ein abermaliges Überschreiten einer roten Linie durch die EU-Kommission. Neben freiheitlicher Kritik werden auch unzählige kritische Stimmen aus den unterschiedlichsten Fachbereichen laut, die kein gutes Haar an der präsentierten EU-Verordnung lassen. So wird der Kommission vorgeworfen, besonders heikle Regelungs-Inhalte der Verordnung bewusst in einem künstlich aufgeblasenen Verordnungstext zu verschleiern. Außerdem lässt die EK scheinbar absichtlich trotz der vorliegenden 135 Seiten (!) wichtige Fragen hinsichtlich der Wirkung und Folgen eines „Durchsuchungsbefehls“ unbeantwortet. Und schlussendlich zeigen sich auch schon aus juristischer Sicht einerseits die ersten Widersprüche mit anderen Richtlinien der Europäischen Union (Bsp. E-Commerce-Richtline) bzw. Kollisionen mit geltendem Datenschutzrecht und andererseits ernstzunehmende datenschutzrechtliche Bedenken. Foto: EP Thema der Woche Mit der geplanten Verordnung der „Ch Die Tür zu Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europaparlament, warnt im NFZ-Interview vor der anlasslosen Massenüberwachung, die die EU-Kommission unter dem Deckmantel des „Kampfs gegen Kindesmissbrauch“, den EU-Bürgern unterjubeln will: „Da liebäugelt man in der EU-Kommission ganz offensichtlich mit einem Überwachungsstaat à la China.“ Die EU-Kommission hat eine Verordnung präsentiert, die sich gegen Kindesmissbrauch richtet, aber umfassende Überwachungsmöglichkeiten beinhaltet. Geht Brüssel damit zu weit? Vilimsky: Ja, definitiv. Natürlich ist jeder dafür, dass Kindesmissbrauch verhindert wird. Was aber die Kommission hier liefert, wird von Experten als das ausgefeilteste System zur Massenüberwachung bezeichnet, das außerhalb Russlands oder Chinas eingerichtet wurde. Wo genau ist das Problem? Vilimsky: Man will verhindern, dass kinderpornographische Inhalte über das Internet verteilt werden. Dazu soll automatisiert und völlig anlasslos die gesamte Internet-Kommunikation durchsucht

Nr. 21 Freitag, 27. Mai 2022 g Schwerpunkt 5 at-Kontrolle“ kann Brüssel bald alle Aktivitäten der Bürger Europas im Internet oder den sozialen Medien überwachen, kontrollieren und zensieren. m Überwachungsstaat wird geöffnet und mit Hilfe von Algorithmen problematische Inhalte erkannt werden. Das heißt: Für die EU-Kommission sind alle Bürger verdächtig und müssen sich eine Durchsuchung ihrer gesamten Online-Kommunikation gefallen lassen. Da wird ganz brachial die Axt an die Grundrechte der Bürger gelegt. Wir haben es mit einer völlig überschießenden Regelung zu tun, die in dieser Form in keinem Verhältnis zum beabsichtigten Zweck steht. Könnte damit auch nach anderen Inhalten gesucht werden? Vilimsky: Ja, das steht zu befürchten. Man bräuchte nur die Algorithmen entsprechend anzupassen, und schon könnte man auch beispielsweise nach Anzeichen für missliebige politische Meinungen fahnden. Das Missbrauchs-Potential ist gewaltig. Dass die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen das überhaupt beabsichtigt, lässt tief blicken. Da liebäugelt man ganz offensichtlich mit einem Überwachungsstaat à la China. Bemerkenswert ist auch, dass die Kommission ihr Vorhaben gezielt zu verschleiern versucht. Zuerst war stets davon die Rede, dass es „nur“ um die Überwachung von Internet-Chats gehen soll. Tatsächlich zeigt sich in den Tiefen des Entwurfs, dass im Prinzip jede Art von interpersoneller Kommunikation erfasst werden soll. Damit wären auch reine Zugangs-Anbieter betroffen, App-Stores, Gaming-Plattformen oder Cloud-Provider. Und natürlich wäre jede Art von Verschlüsselung privater Kommunikation ausgehebelt. Das ist der feuchte Traum der Brüsseler Überwachungsstaats-Fetischisten. Selbst der Ausschuss für Regulierungskontrolle soll Zweifel daran geäußert haben, ob diese Pläne überhaupt legal sind, weil eine solche Art von Massenüberwachung mit anderen EU-Vorschriften kollidiert. Angeblich soll sich sogar Hollywood-Star Ashton Kutcher eingeschaltet haben... Vilimsky: Das zeigt einmal mehr, dass die EU-Kommission ein Problem mit Lobbying hat. Kutcher hat nämlich eine Organisation namens „Thorn“ gegründet, die in Brüssel als Charity-Organisation auftritt. Diese hat eine Software herausgebracht, die auf das Aufspüren von Kindesmissbrauchs-Inhalten spezialisiert ist. Apropos von der Leyen: Die kennt das ja alles längst – und kann es trotzdem nicht lassen. Sie hat ähnliches schon Foto: EP 2009 als deutsche Familienministerin versucht – und sich dabei wegen ihrer Liebe zur Zensur den Spitznamen „Zensursula“ eingehandelt. Ihre Lernfähigkeit scheint jedenfalls kleiner zu sein als ihr Drang nach Massenüberwachung. Glauben Sie, dass der Kommissionsvorschlag auch umgesetzt wird? Vilimsky: Ich hoffe nicht. Glücklicherweise ist der Widerstand dagegen durchaus beachtlich und lässt hoffen. Schon im März haben sich 47 Organisationen zusammengetan und in einem Brief an von der Leyen und Innenkommissarin Ylva Johansson ihre massiven Bedenken mitgeteilt. Kritik kommt ganz stark auch von zahlreichen Digitalexperten und Bürgerrechtlern. Aber wir wissen ja, wie das Brüssel so macht: Wenn´s nicht gleich klappt, kommt es in anderer Form wieder. Bedenklich ist, dass die Kommission bereits ein EU-weites Überwachungsnetz aufbauen lässt. In einem der Begleitdokumente zum Kommissionsentwurf findet sich der Hinweis, dass trotz Fehlens jeder rechtlichen Grundlage bereits ein Fonds eingerichtet wurde, mit dem noch vor dem Sommer Pilotprojekte eingerichtet werden sollen. Die gesamte Vorgangsweise der Kommission in dieser Frage ist völlig jenseitig.

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