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vsbericht-2012-vorabfassung

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Musik- und<br />

Videoportale<br />

Rechtsextremismus<br />

aufgrund extremistischer Profile und Äußerungen gesperrt, sodass für<br />

Rechtsextremisten ein freier Gedankenaustausch unter Gleichgesinnten<br />

möglich ist.<br />

Die insbesondere bei Jugendlichen sehr beliebten Musik- und Videoplattformen<br />

bieten auch Rechtsextremisten die Gelegenheit, eigene<br />

Filme einzustellen. Bei den entsprechenden Clips handelt es sich um<br />

Werbevideos einzelner Kameradschaften, selbst erstellte Filmaufnahmen,<br />

die anlässlich rechtsextremistischer Demonstrationen entstanden<br />

sind oder auch um Musikclips mit Liedern rechtsextremistischer<br />

Bands. Insbesondere die Musikvideos sind z.T. strafrechtlich relevant.<br />

So existieren Videoclips mit strafbarem Liedgut, Darstellungen verfassungswidriger<br />

Kennzeichen sowie gewaltverherrlichenden oder rassistischen<br />

Inhalten. Videos mit strafbaren Inhalten werden oftmals von<br />

Nutzern aus dem Ausland eingestellt.<br />

Die im September <strong>2012</strong> durch den niedersächsischen Innenminister<br />

verbotene Vereinigung „Besseres Hannover“ hatte insbesondere<br />

durch den Einsatz von Propagandavideos im Internet überregionale<br />

Aufmerksamkeit erlangt. Bereits im Dezember 2011 kündigte die<br />

Gruppe „für die Durchsetzung unserer politischen Ziele und zur<br />

Bewahrung unserer Kultur“ den Einsatz einer „neuen Waffe“ an. 73 Die<br />

Videoreihe präsentierte in zynischer Manier ausländerfeindliche Thesen.<br />

Zielgruppen dürften – neben den Angehörigen der rechtsextremistischen<br />

Szene – vorrangig Jugendliche und junge Erwachsene<br />

gewesen sein.<br />

Wesentliches Medium für die Verbreitung der „AbschieBär“-Videos<br />

war die Videoplattform YouTube. In den Kommentarbereichen zu den<br />

einzelnen Videos bewerteten die Nutzer nicht nur die Filme selbst,<br />

sondern äußerten in z.T. fremdenfeindlicher Diktion auch ihre Meinungen<br />

zu anderen Themen (z.B. mögliches NPD-Verbot, Deutschland<br />

als Einwanderungsland und die Integration der türkischstämmigen<br />

Bürger etc.):<br />

„Weiterso!!! Sehr lustig. Kommt mal hier her Bär. Hier gibts jede Menge<br />

Arbeit mit den Ölaugen….“<br />

(Videoplattform YouTube, 28. März <strong>2012</strong>)<br />

Die mit dem Schutz durch „Nicknames“ verbundene Anonymität<br />

begünstigte den teilweise sehr rüden Umgangston, der neben Beleidigungen<br />

mitunter auch strafbare Parolen einschloss:<br />

73 Homepage „Junge Nationaldemokraten“ (22. Dezember 2011).

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