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vsbericht-2012-vorabfassung

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Aktionen als Teil der<br />

„Volkstodkampagne“<br />

Rechtskräftiges<br />

Verbot der HNG<br />

Exekutivmaßnahmen<br />

gegen „Aktionsbüro<br />

Mittelrhein“<br />

Rechtsextremismus<br />

- 65 -<br />

sowie professionelle Schnitttechniken waren den Akteuren auch <strong>2012</strong><br />

ebenso wichtig wie die Durchführung der Aktionen selbst. Filmaufnahmen<br />

suggerierten durch taktisch gewählte Veranstaltungsorte<br />

(vorzugsweise enge Gassen, Tunnel etc.) und wiederkehrende Bildüberschneidungen<br />

eine erhebliche Zahl von Demonstrationsteilnehmern,<br />

die tatsächlich selten mehr als 50 betrug. Mit der Verbreitung<br />

im Internet, in sozialen Netzwerken und Foren wurde eine<br />

höchstmögliche Propagandawirksamkeit und häufige Nachahmung<br />

derartiger Aktionen angestrebt.<br />

Mit dem Verbot der „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“<br />

durch den Innenminister des Landes Brandenburg am 19. Juni <strong>2012</strong><br />

verlor die Aktionsform „Die Unsterblichen“ allerdings an Bedeutung.<br />

Hinzu kam ein deutlicher technischer Qualitätsverlust der Interneteinstellungen,<br />

was darauf zurückzuführen ist, dass die Aktivisten der<br />

Vereinigung unter der Bezeichnung „Spreelichter“ eine Vorreiterrolle<br />

bei der Darstellung dieser Aktivitäten eingenommen hatten.<br />

Agitatorisch eingebettet ist die Aktionsform „Die Unsterblichen“ in die<br />

Kampagne gegen den sogenannten Volkstod, die 2008 von Mitgliedern<br />

der Gruppierung „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“<br />

initiiert wurde und ein Aussterben des deutschen Volkes durch „Überfremdung“,<br />

Geburtenrückgang und Abwanderung thematisiert. Unter<br />

der Losung „Die Demokraten bringen uns den Volkstod“ wird das<br />

demokratische Staatssystem für diese Entwicklung verantwortlich<br />

gemacht. Das Schlagwort „Volkstod“ mit einem eindeutigen Bezug zu<br />

Ideologie und Terminologie des Nationalsozialismus steht bewusst im<br />

Mittelpunkt der Kampagne.<br />

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 19. Dezember <strong>2012</strong> die Klage<br />

der neonazistischen „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene<br />

und deren Angehörige e.V.“ (HNG) gegen das am 1. Septem<br />

ber 2011 durch den Bundesminister des Innern ausgesprochene Vereinsverbot<br />

abgewiesen. 10 Durch diese Verbotsmaßnahme wurde eine<br />

bundesweit agierende neonazistische Struktur zerschlagen (vgl.<br />

Berichtsteil Verfassungsschutz und Demokratie, Kap. VII).<br />

Im Jahr <strong>2012</strong> erhöhten die Sicherheitsbehörden durch zahlreiche<br />

Exekutiv- und Verbotsmaßnahmen den Druck auf Angehörige der<br />

gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene.<br />

10 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember <strong>2012</strong>, Az. 6 A 6.11.

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